Beamte des Zollamts Hörbranz-Autobahn beschlagnahmten in den vergangenen Wochen eine größere Menge an Potenzpillen in der Postabfertigung.
Der Empfänger der Pakete bestellte diese mit zeitlichem Abstand übers Internet aus China. Im ersten Paket wurden rund 1.000 Blister mit je drei Kapseln zur Potenzsteigerung, im anderen Paket insgesamt 750 Pillen der gleichen Art gefunden.
Präparate, die unter anderem schon aufgrund ihrer Aufmachung über die Verpackung oder Verpackungsbeilage unabhängig von ihrem Inhalt vom Verbraucher als Medikament angesehen werden, gelten nach dem Arzneimittelgesetz ebenfalls als Arzneimittel und dürfen daher ohne Genehmigung nicht in die Europäische Gemeinschaft eingeführt werden. Privatpersonen dürfen nach dem deutschen Arzneimittelrecht im Wege des Postversands grundsätzlich keine zulassungspflichtigen Medikamente aus dem Ausland beziehen.
„Der Verkehr mit Arzneimitteln unterliegt in Deutschland zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken und Schäden strengen Vorschriften“, so Melanie Mayr, Pressesprecherin des Hauptzollamts Augsburg.
Die Präparate wurden aufgrund der nicht zugelassenen Einfuhr beschlagnahmt. Die Ermittlungen hat die Zollfahndung in Lindau abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaft Kempten abgegeben.
Auf die arzneimittelrechtlichen Bestimmungen des Landes, in dem das Präparat angeboten beziehungsweise verkauft wird, kommt es dabei nicht an.
Zoll.de