Insgesamt über 18 Jahre Freiheitsstrafe für die Betreiber und Hauptabnehmer
Am Donnerstag, dem 28. Januar 2016, verhängte die 6. Kammer des Landgerichts Traunstein gegen den Betreiber eines Untergrundlabors und seinen Hauptabnehmer eine Freiheitsstrafe von je vier Jahren und neun Monaten. Vier weitere Großabnehmer, sogenannte Reseller, erhielten Freiheitsstrafen von zwei Jahren und drei Monaten sowie drei Jahren und drei Monaten beziehungsweise von einem Jahr und sechs Monaten sowie zwei Jahren. Die letzten beiden Urteile sind jeweils zur Bewährung ausgesetzt.
Die durch Beamte des Zollfahndungsamts München bei den Durchsuchungsmaßnahmen im Mai vergangenen Jahres eingefrorenen Vermögenswerte sind dem Justizfiskus zugeschlagen worden. Neben einem Personenkraftwagen, Armbanduhren und Bargeld befanden sich darunter auch zwei Motorräder sowie eine unbelastete Eigentumswohnung.
Die Rohstoffe zur Herstellung der Präparate schmuggelte der Laborbetreiber unter Verwendung von falschen oder über Strohmänner vorgeschobenen Identitäten aus China ein. Sowohl im In- als auch benachbarten Ausland bezog er die für die Herstellung erforderliche Laborausstattung, darunter unter anderem mehr als 60.000 unbefüllte Ampullen sowie 320 Liter Rizinus- und Traubenkernöl als Trägerstoff.
Nach den Ermittlungen der Lindauer Zollfahnder verschickte der 45-Jährige mindestens 100 Postsendungen illegal hergestellter Dopingmittel an im gesamten Bundesgebiet ansässige Abnehmer.
Zoll.de