Zoll findet mehr als 1,2 Millionen unversteuerte Zigaretten bei Currywurst Imbissbetreiber

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Bild : Zoll.de

Unversteuerte Glimmstängel neben der Currywurst

Zoll findet mehr als 1,2 Millionen unversteuerte Zigaretten bei Imbissbetreiber

Der Zoll kam einem Imbissbetreiber aus dem Raum Schleswig auf die Schliche, der im großen Stil mit unversteuerten Zigaretten handelte. Zollfahnder stellten jetzt mehr als 1,2 Millionen Zigaretten und 11.500 Euro Bargeld sicher.

Nicht nur die Currywurst, auch die Zigarette danach bot ein Imbissbetreiber aus dem Raum Schleswig seinen Gästen günstig an. Die Zigaretten waren jedoch unverzollt und unversteuert.

Gewerbsmäßige Steuerhehlerei wird einem 37-jährigen Deutschen vorgeworfen. Er soll im Raum Schleswig im großen Stil unversteuerte Zigaretten verkauft haben. Seine Ehefrau soll den lukrativen Nebenerwerb unterstützt haben. Auch gegen sie richten sich die Ermittlungen des Zollfahndungsamts Hamburg im Auftrag der Strafsachenstelle des Hauptzollamts Itzehoe.
Die Fahnder ermittelten dabei gegen drei Abnehmer, die erhebliche Mengen unversteuerte Zigaretten kauften.

In zehn Wohnungen und Geschäftsräumen vollstreckten Beamte der Zollfahndung, unterstützt durch das Hauptzollamt Kiel und die Landespolizei Schleswig-Holstein, nun Durchsuchungsbeschlüsse. Durchsucht wurden neben der Wohnung und dem Imbiss des Haupttäters auch die Wohnungen der drei Großabnehmer. Die Ermittler fanden dabei mehr als 1,2 Millionen unversteuerte Zigaretten. Es wurden auch 11.500 Euro Bargeld sichergestellt – vermutlich Erlöse aus den unerlaubten Geschäften.

„Uns ist mit diesem Ermittlungserfolg ein erheblicher Schlag im Kampf gegen den Handel mit unversteuerten Zigaretten in Schleswig-Holstein gelungen“, sagt Stephan Meyns, Pressesprecher des Zollfahndungsamts Hamburg.

Von wo aus die Zigaretten ihren Weg nach Deutschland fanden, können die Ermittler noch nicht sagen. Vermutlich stammen sie aus Osteuropa.

Gegen mindestens 30 weitere Abnehmer laufen auch Ermittlungen wegen Steuerhehlerei.

Allein für die sichergestellten Zigaretten müssen nun noch Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer gezahlt werden. Es entstand ein Steuerschaden von über 260.000 Euro.

Die Auswertung der Beweismittel und die weiteren Ermittlungen gegen die Beschuldigten dauern noch an.

ZusatzinformationStrafsachenstellen der Hauptzollämter
In Ermittlungsverfahren wegen Steuerstrafsachen im Bereich der Zollverwaltung führen die Straf- und Bußgeldsachenstellen der Hauptzollämter die Ermittlungsverfahren. Sie haben in diesem Fall die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaften.
Die Zollfahndungsämter werden in der Regel durch die Strafsachenstellen mit den Ermittlungen beauftragt.Steuerhehlerei
Wer unverzollte und unversteuerte Zigaretten erwirbt, erfüllt den Straftatbestand der Steuerhehlerei (§ 374 der Abgabenordnung). Insbesondere fällt auch der Erwerb durch Privatpersonen unter diese Strafnorm.
Der Gesetzgeber droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe an.

Gewerbsmäßiges Handeln wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bedroht.
Die entstandenen Abgaben sind daneben auch noch zu entrichten.

Hamburg, 30. Mai 2016 , Zoll.de

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