Zoll News : Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll stellt Energiesteuerhinterziehung fest

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61.787 Liter Heizölverdieselung aufgedeckt


Gefärbte Dieselprobe

Bereits Anfang Dezember 2020 kontrollierten die Beschäftigten der Kontrolleinheit Verkehrswege auf dem Gelände eines Logistikunternehmens im Hamburger Stadtteil Billbrook den Dieseltank eines Fahrzeugs. Der enthaltene Kraftstoff wurde auf mögliche Farb- und Markierstoffe getestet. Bereits bei der visuellen Überprüfung im Schauglas stellten die Kontrollbeamten eine starke Rotfärbung fest.

„Durch die offensichtliche Rotfärbung des Kraftstoffs war bereits hier ohne Zweifel zu erkennen, dass Heizöl statt Diesel als Treibstoff verwendet wurde“, so die Pressesprecherin vom Hauptzollamt Hamburg, Sandra Preising. „Jedoch darf Heizöl nur ausschließlich zum Verheizen oder zum Betrieb von begünstigten Anlagen verwendet werden. Dies begründet sich aus der deutlich günstigeren Besteuerung gegenüber Dieselkraftstoff.“

Gegen die Firmeninhaberin wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung eingeleitet.

Weiterhin konnte im Rahmen von ersten Vorermittlungen festgestellt werden, dass das Unternehmen über eine eigene Betriebstankstelle verfügt, welche regelmäßig mit Heizölkraftstoff gefüllt wurde. Diese wird von weiteren betriebseigenen dieselbetriebenen Arbeitsgeräten genutzt. Anhand eines von der Firma zur Verfügung gestellten Tankbuchs konnte zunächst für die Jahre 2019 und 2020 ein ungerechtfertigter Bezug von mindestens 61.787 Litern Heizöl festgestellt werden.

Der Steuerschaden beläuft sich derzeit auf rund 30.000 Euro. Weitere Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg.

Zur Feststellung, ob im Tank eines Fahrzeugs Dieselkraftstoff oder Heizöl enthalten ist, wird zunächst mittels eines Probenhebers Kraftstoff aus dem Tank angesaugt. Bei der anschließenden Sichtkontrolle im Schauglas kann bereits die Rotfärbung des Treibstoffs festgestellt werden (Farb-Test). Ergänzend wird ein sogenannter TelLaB-Test durchgeführt, welcher anzeigt, ob die Probe auch den jeweiligen Markierstoff von Heizöl enthält.

Die begünstigten Anlagen sind in den §§ 3, 3a Energiesteuergesetz in Verbindung mit §§ 11, 11a Energiesteuerverordnung definiert.

Für Steuerhinterziehung sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren vor.

Quelle : Zoll.de

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