Zoll News : Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll zieht 35 Kilogramm Dopingmittel aus dem Verkehr

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Verschiedene Dopingmittel haben Münchner Flughafenzöllner Anfang März 2020 in sieben Postpaketen aus China entdeckt.


Postpakete mit Dopingmitteln

Die Zöllner kontrollierten die Kartons, deren Inhalt als „Plastic Polymer“ deklariert war. Bei der Durchsicht der Pakete stellten die Beamten verschiedene Dopingmittel fest.

„Hauptsächlich handelt es sich hierbei um das bekannte Testosteron, welches an einen privaten Empfänger in Lettland geschickt werden sollte“, berichtete Marie Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts München.

Das Dopingmittel wurde sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt München.

Gemäß § 2 Abs. 3 Anti-Doping-Gesetz ist der Besitz und das Verbringen nach oder durch Deutschland von bestimmten Dopingmitteln in nicht geringer Menge verboten, wenn sie zum Doping beim Menschen im Sport bestimmt sind. Die Festsetzung der „nicht geringen Menge“ für die einzelnen Stoffe erfolgt durch die Dopingmittel-Mengen-Verordnung.

Quelle : Zoll.de

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