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Frankfurt am Main, 17. November 2017
Zoll am Frankfurter Flughafen kontrolliert im Reiseverkehr
Am 1. November 2017 kontrollierten Zollbedienstete des Hauptzollamts Frankfurt am Main Reisende eines Fluges aus Hongkong. Ein 32-jähriger Passagier beantragte die Zollabfertigung verschiedener Schmuckwaren. Nach erfolgter Abfertigung wurde er befragt, ob er weitere Waren anzumelden hätte. Dies verneinte der Reisende. In einem seiner Koffer befanden sich jedoch leere Boxen für Luxusuhren.
Auf Befragen gab der Reisende an, dass er regelmäßig mit leeren Uhrenboxen verreisen würde. Daraufhin kontrollierten die Zollbeamten das übrige Gepäck sowie die Oberbekleidung des Reisenden. In seiner Jacke fanden sie dann die 14 hochwertigen Armbanduhren, die in der Innentasche und den beiden Außentaschen versteckt waren.
Der Wert der Schweizer Uhren beträgt insgesamt über 200.000 Euro. Der so verhinderte Steuerschaden beläuft sich auf fast 37.000 Euro.
„Die steuerliche Freimenge an Waren beträgt für Reisende über 17 Jahren aus dem Drittland 430 Euro, wenn sie für den privaten Gebrauch eingeführt werden. Dieser Wert wurde hier weit überschritten, und es handelte sich mutmaßlich um eine gewerbliche Einfuhr, da der Reisende Schmuckhändler von Beruf ist. Da gibt es keine Freimengen. Gegen den Mann wird wegen versuchter Steuerhinterziehung ermittelt. Die Uhren wurden als Beweismittel sichergestellt“, so Markus Becker, Pressesprecher beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.
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Quelle : Zoll.de
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