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Karlsruhe, 31. August 2017
500 Gramm Gold am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden geschmuggelt
500 Gramm Goldschmuck mit einem Goldwert von mehr als 17.000 Euro waren das Ergebnis einer Zollkontrolle am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden am 29. August 2017.
Die aus Istanbul kommende 44-jährige Reisende aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat sich viel Mühe gegeben, den Goldschmuck zu verstecken.
Neben dem Schmuck, den die Frau am Körper hatte, und einigen Ringen, die an eine Gardine gebunden waren, hatte sie zwölf Goldarmreife in ein Kopfkissen eingenäht. Dank moderner Röntgentechnik blieb aber auch dieses Versteck den Zöllnern nicht verborgen.
Die Kontrolle des gesamten Gepäcks sowie eine körperliche Durchsuchung brachten eine schwere Halskette, Armreife, Fußkettchen sowie Ohrringe zutage. Insgesamt wurden Einfuhrabgaben in Höhe von knapp 3.800 Euro hinterzogen.
Gegen die Reisende wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Der gesamte Schmuck wurde sichergestellt.
„Wer Waren aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland einführen will, hat bei Flugreisen eine Freimenge von 430 Euro. Wird diese Freimenge überschritten, muss zwingend der rote Kanal für einfuhrabgabenpflichtige Waren gewählt und die Ware verzollt und versteuert werden“, erklärte Matthias Götz, Leiter der Kontrolleinheit des Zolls am Flughafen. „Bei Waren zu gewerblichen Zwecken ist zwingend der rote Ausgang zu wählen. Eine Freimenge gibt es nicht“, so Götz weiter.
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Quelle : Zoll.de
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