Zoll online – Pressemitteilungen – Berliner Zoll prüft im Gaststätten

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Berlin, 15. November 2017

169 Personen zu den Arbeitsverhältnissen befragt

Am 9. und 10. November 2017 war das Gaststätten- und Gastronomiegewerbe Ziel umfangreicher Überprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Berlin. An beiden Tagen waren rund 136 Beamtinnen und Beamte im Einsatz.

Insgesamt wurden stadtweit 30 Objekte aufgesucht und die dort angetroffenen 169 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.

Noch vor Ort haben die Zöllner elf Strafverfahren gegen Arbeitnehmer wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Gegen sechs Arbeitgeber wurden Strafverfahren wegen Verdachts der Beihilfe zum Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz und ein Verfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet.

Weiterhin wurden acht Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Arbeitgeber wegen fehlender Stundenaufzeichnungen eingeleitet. Ein Arbeitgeber beschäftigte einen Ausländer ohne, dass dieser die dafür erforderliche Arbeitserlaubnis besaß.

Gegen insgesamt 24 Arbeitnehmer wurden Verwarnungsgelder ausgesprochen, da sie gegen die Mitführungspflicht von Ausweispapieren verstießen.

Den durchgeführten Kontrollen schließen sich nun weitere Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an. Dabei geht es vor allem darum, zu klären, ob die Anmeldungen zur Sozialversicherung den tatsächlichen Arbeitszeiten entsprechen und ob der Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro gezahlt wird.

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Quelle : Zoll.de

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