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Singen, 22. Dezember 2017
Zusätzliche Abfertigungsmöglichkeit von Ausfuhrscheinen ab dem 2. Januar 2018
Ab dem 2. Januar 2018 bietet das Hauptzollamt Singen im Stadtgebiet Konstanz eine zusätzliche Abfertigungsmöglichkeit für Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (kurz: Ausfuhrscheine) an.
Ab diesem Zeitpunkt können sich Einkaufskunden aus Nicht-EU-Ländern jeweils montags bis samstags von 09:00 bis 21:00 Uhr ihre Ausfuhrscheine auch direkt an dem Mobilpunkt Seerhein – am Parkplatz des Bodenseeforums – bestätigen lassen.
An Sonn- und Feiertagen ist diese zusätzliche Abfertigungsstelle geschlossen.
Diese Servicemaßnahme des Zolls soll zur Entspannung der derzeit bestehenden Verkehrssituation an den Konstanzer Grenzübergängen beitragen.
An der zusätzlichen Abfertigungsstelle werden jedoch ausschließlich Ausfuhrscheine bis maximal 275 Euro Einkaufswert (brutto; alle Ausfuhrscheine addiert) pro Person und Tag abgefertigt. An den übrigen Konstanzer Grenzübergängen werden auch weiterhin Ausfuhrscheine ohne Wertlimit bestätigt.
Nach der Bestätigung der vorgelegten Ausfuhrscheine am Mobilpunkt Seerhein muss die Ware unverzüglich über einen der beiden Grenzübergänge Konstanz-Autobahn oder Konstanz-Paradieser Tor ausgeführt werden. Entsprechende Zollkontrollen werden vorgenommen.
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Quelle : Zoll.de
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