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Berlin, 29. Mai 2018
Zoll durchsucht zwölf Wohnungen und Geschäftsräume; eine Person – 15 Identitäten
In den frühen Morgenstunden sowie den ganzen Vormittag am 29. Mai 2018 durchsuchten rund 100 Beschäftigte des Berliner Zolls und der Steuerfahndung Berlin insgesamt zwölf Wohnungen und Geschäftsräume im Stadtgebiet von Berlin sowie in Brandenburg.
Die strafprozessualen Maßnahmen richteten sich gegen ein Netzwerk von Servicefirmen und deren mutmaßliche Drahtzieher sowie verantwortlich Handelnde von Unternehmen des Reinigungsgewerbes, die sogenannte Scheinrechnungen nutzten, um damit in ihrer Buchführung Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern.
Die mutmaßlichen Beihilfetäter stehen im Verdacht gegen Zahlung von Provisionen Scheinrechnungen ausgestellt und an andere Unternehmen übergeben zu haben. Den ausgestellten Rechnungen lag jedoch keine tatsächliche Leistungserbringung zugrunde.
Durch die Scheinrechnungen sollten die rechnungsverwendenden Unternehmen in die Lage versetzt werden, Schwarzlöhne zu zahlen, für die sie keine Sozialversicherungsbeiträge abführen.
Seit Januar 2018 führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Berlin im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin Ermittlungen wegen Verdachts der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie der Beitragsvorenthaltung durch.
Nach den bisherigen Feststellungen bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die sechs Beschuldigten in den Jahren 2015 bis 2018 Scheinrechnungen mit einem Volumen von mindestens 3,5 Millionen Euro ausgestellt und genutzt haben.
Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen wurden zahlreiche Beweismittel sichergestellt und Vermögenswerte im Wege der Vermögensabschöpfung gesichert. Daneben wurden von den Zöllnerinnen und Zöllnern insgesamt zwanzig gefälschte Personaldokumente sichergestellt; davon allein 15, die auf eine Person ausgestellt sind.
Darüber hinaus wurden drei Serben angetroffen, die keinen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland besitzen. Entsprechende Verfahren wegen Verdachts der Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz wurden eingeleitet.
Den Durchsuchungsmaßnahmen schließen sich nunmehr umfangreiche Auswertungen der sichergestellten Beweismittel an.
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Quelle : Zoll.de
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