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Zollfahndung vollstreckt zwei Haftbefehle
Unter Sachleitung der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) durchsuchten am 21. September 2021 Fahnder des Zollfahndungsamts Hamburg zehn Wohnungen in Köln, Hürth, Frechen, Nettetal und im niederländischen Venlo. Gegen zwei Tatverdächtige wurden durch eine Spezialeinheit des Zolls Haftbefehle vollstreckt.
In einem Keller entdeckten die Zollbeamten ein Labor, das vermutlich für die Rauschgiftherstellung genutzt wurde. Im Rahmen der Durchsuchungen wurden mehrere Kilogramm verschiedene Betäubungsmittel sichergestellt. Die Ermittler fanden im Zuge der Maßnahmen auch ein Springmesser und einen Schlagring.
Das bereits seit Ende 2019 geführte Ermittlungsverfahren richtet sich gegen acht Beschuldigte im Alter von 21 bis 61 Jahren wegen Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Geldwäsche. Die Beschuldigten sind unter anderem verdächtig, Betäubungsmittel über das Darknet verkauft zu haben.
„Der Zoll bekämpft entschlossen den Rauschgifthandel über das Darknet. Wir wollen auch dort Handelsstrukturen zerstören“, kommentierte Stephan Meyns, Pressesprecher des Zollfahndungsamts Hamburg, den Einsatz.
Das Amtsgericht Köln erließ gegen die Beschuldigten außerdem Arrestbeschlüsse in Höhe von insgesamt rund 350.000 Euro. Am Dienstag sicherten die Zollbeamten etwa 75.000 Euro Bargeld, drei hochwertige Armbanduhren, Goldschmuck, sechs Pkws und ein Motorrad.
Dazu erläuterte Stephan Meyns weiter: „Unser Ziel ist es auch, aus illegalen Geschäften erlangte Gewinne abzuschöpfen. Verbrechen soll sich nicht auszahlen.“
Weiter wurde bei den Maßnahmen umfangreiches Beweismaterial, unter anderem diverse elektronische Beweismittel, sichergestellt.
An den Maßnahmen waren etwa 100 Einsatzkräfte beteiligt.
Die weiteren Ermittlungen der Hamburger Zollfahndung, im Auftrag der ZAC NRW, dauern an.
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