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Lörrach, 2. Juli 2018
Whisky nicht zur Einfuhr angemeldet
Vom Gewinn für den Verkauf einer über einen Onlinemarktplatz gehandelten schottischen Whisky-Rarität musste der in der Schweiz ansässige Anbieter und Verkäufer vor zwei Wochen ein Fünftel an Einbußen hinnehmen.
Der Mann hatte die 0,7 Liter der edlen Tröpfchen, die er zum Preis von 1.040 Euro an einen Abnehmer in Deutschland verkauft hatte, zunächst mit dem Auto über die Grenze nach Deutschland eingeführt und dann auf der Post in Grenzach-Wyhlen aufgeben wollen.
Da es sich bei solchen Onlinegeschäften um gewerbliche Einfuhren handelt, hätte der Mann die Ware beim Zollamt formell zur Einfuhr anmelden müssen. Die Beamten des Sachgebiets Kontrollen des Hauptzollamts Lörrach fanden die Flasche schließlich bei der Fahrzeugkontrolle und erhoben neben Alkoholsteuer auch die fälligen 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer.
Zum Gesamtabgabenbetrag in Höhe von rund 210 Euro musste der Mann zusätzlich einen Zuschlag in gleicher Höhe bezahlen und blieb so knapp von einem Steuerstrafverfahren verschont.
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Quelle : Zoll.de
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