Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
Am 22. Januar 2025 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises eine Pizzeria in Bochum.
Unter den angetroffenen Personen befand sich ein pakistanischer Staatsangehöriger, der als Aushilfskraft beschäftigt wurde. Gegenüber den Beamten konnte sich der Mann mit keinerlei Dokumenten legitimieren.
Staatsbürger Pakistans benötigen zum Aufenthalt im Bundesgebiet ein gültiges Visum beziehungsweise einen Sichtvermerk, der die Einreise sowie den Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet müssen Staatsangehörige Pakistans im Besitz eines nationalen Aufenthaltstitels sein. Über einen gültigen nationalen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet verfügte der 34-Jährige nicht.
Die Beamten nahmen den Mann vorläufig fest und leiteten ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts ein.
Im Rahmen der strafprozessualen Maßnahmen äußerte er den Wunsch nach Asyl. Die Zöllner übergaben ihn daraufhin an die Landeserstaufnahmeeinrichtung Bochum.
Den Arbeitgeber erwartet ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.
https://blaulicht-deutschland.de/vermisst-23-jaehrige-yolanda-klug-aus-leipzig/
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