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Osnabrück, 2. Februar 2018
Zoll deckt Leistungsbetrug auf
45 Tagessätze zu je 40 Euro, mithin insgesamt 1.800 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Lingen für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Von Oktober bis Dezember 2016 ging der 34-Jährige einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, die er der Agentur für Arbeit nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 560 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.
Die Betrügereien fielen durch einen Datenabgleich auf, da die Agentur für Arbeit in Lingen Sozialversicherungsbeiträge für den Beschuldigten gezahlt hatte und gleichzeitig der Arbeitgeber eine Anmeldung zur Sozialversicherung abgab. Daraufhin nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.
Der Leistungsempfänger hätte die Agentur für Arbeit sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
„Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an die Agentur zurückzahlen“, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
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Quelle : Zoll.de
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