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Berlin, 26. Februar 2018
Hauptzollämter Hamburg-Stadt und Berlin prüfen gemeinsam Bauvorhaben; vier Ausweisfälschungen festgestellt
Im Zusammenhang mit einer am 15. Februar 2018 in Berlin-Köpenick durchgeführten Baustellenkontrolle haben Beschäftigte der Hauptzollämter Hamburg-Stadt und Berlin am Samstag, dem 24. Februar 2018, ein Bauvorhaben im Stadtgebiet von Hamburg überprüft.
Dabei stellten die Zöllner vier ukrainische sowie zwei mazedonische Arbeitnehmer fest, die über keinen für die Arbeitsaufnahme in Deutschland gültigen Aufenthaltstitel verfügten. Gegen sie leiteten die Zöllner Strafverfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ein.
Drei der vier Ukrainer wiesen sich zudem gegenüber den Zollbeamten zunächst mit litauischen Personalausweisen aus. Der vierte Ukrainer legte einen rumänischen Personalausweis vor. Die vorgelegten Personalpapiere stellten sich jedoch schnell als Fälschungen heraus. Festgestellt wurden sie als solche mithilfe eines seit dem Sommer 2015 bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Berlin eingesetzten Dokumentenprüfgeräts.
Gegen die vier Ukrainer wurden Strafverfahren wegen Verdachts der Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.
Gegen die Arbeitgeberin wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des Einschleusens von Ausländern eingeleitet.
Die Ausweispapiere der auch auf diesem Bauvorhaben tätigen Beschäftigten des Arbeitgebers von der Baustelle in Berlin-Köpenick waren hingegen in Ordnung.
Die Ermittlungen, ob in allen Fällen der Mindestlohn gezahlt worden ist und ob die Arbeitnehmer zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, dauern an.
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Quelle : Zoll.de
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