Zoll online – Pressemitteilungen – „Grüner Tee“ beim Zoll sichergestellt

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Saarbrücken, 9. Januar 2018

3,8 Kilogramm „grünen Tee“ stellten Zöllner in Pirmasens zwischen Weihnachten und Neujahr sicher.

Aus Äthiopien wurde ein Päckchen an einen Empfänger in der Südwestpfalz gesendet. Routinemäßig wurde das Paket beim Zollamt Pirmasens, das für den Wohnort des 27-jährigen Afrikaners zuständig ist, geöffnet. Laut Zollinhaltserklärung sollten sich 3,8 Kilogramm grüner Tee in dem Paket befinden.

Schnell stellte sich jedoch heraus, dass sich kein Tee, sondern die verbotene Kaudroge Khat in dem Paket befand. Die Khatpflanze wird in der Regel gekaut und erzeugt dadurch eine berauschende Wirkung. Khat kann auch als Gemisch mit Tabak geraucht oder als Tee getrunken werden. Die in dieser Pflanze enthaltenen Wirkstoffe können psychisch abhängig machen und bergen gesundheitliche Risiken.

Die Einfuhr, der Besitz und der Handel von Khat sind in Deutschland grundsätzlich verboten. Gegen den Empfänger des Pakets wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

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Quelle : Zoll.de

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