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Singen, 8. Mai 2018
Hauptzollamt ermittelte wegen Leistungsmissbrauch
Das zuständige Landgericht in Konstanz hat in einem Berufungsverfahren die vom Amtsgericht in Villingen-Schwenningen gegen einen 52-jährigen Mann aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis zuvor verhängte Freiheitsstrafe von zehn Monaten wegen Betrugs bestätigt. Darüber hinaus wurde er zur Ableistung von Sozialstunden angewiesen.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen ermittelten, hat der 52-Jährige über einen längeren Zeitraum hinweg zu Unrecht Arbeitslosengeld I bezogen.
Trotz regelmäßiger Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit als Subunternehmer im Sicherheitsgewerbe gab der Mann wahrheitswidrig gegenüber der zuständigen Arbeitsagentur an, er würde über keinerlei eigenes Einkommen verfügen. Auf diese Weise sollte eine Kürzung oder der Entfall des Arbeitslosengeldes vermieden und sich ein Vermögensvorteil verschafft werden.
Die zuständige Agentur für Arbeit wurde auf diese Weise um fast 15.000 Euro betrogen. Diese Summe wird von dem Verurteilten nun zurückgefordert.
Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Das Urteil des Landgerichts ist zwischenzeitlich rechtskräftig.
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Quelle : Zoll.de
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