Zoll online – Pressemitteilungen – Inhaber einer Baufirma wird zu 30 Monaten Haft verurteilt

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®

[ad_1]

<www.zoll.de/goto?id=180594>

Osnabrück, 19. September 2017

Zoll deckt eine Schadenssumme von rund 650.000 Euro auf

Zöllner nehmen Personalien auf

Das Amtsgericht Vechta verurteilte am 8. August 2017 den Inhaber einer Baufirma aus dem Landkreis Vechta wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihm in ihrer Anklageschrift vom 2. März 2017 insgesamt 33 Taten über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren vorgeworfen.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte in seinem Unternehmen von Januar 2013 bis September 2015 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Dadurch hinterzog der 43-Jährige Sozialversicherungs-, Urlaubskassen- und Bauberufsgenossenschaftsbeiträge von insgesamt rund 650.000 Euro.

Die Höhe der Strafe ergab sich zum einen aus der Höhe des vom Bauunternehmer verursachten Schadens für die Sozialkassen und zum anderen aus der Tatsache, dass er bereits früher wegen gleich gelagerter Taten in Erscheinung getreten war.

Das Urteil des Amtsgerichts Vechta ist noch nicht rechtskräftig.

[ad_2]

Quelle : Zoll.de

https://wertheimerportal.de/category/bildergalerien/

S RAY PreSale Store