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Zoll deckt Leistungsbetrug auf
Wegen Betrugs hat das zuständige Amtsgericht Syke einen Leistungsbezieher mit Wohnsitz in Weyhe zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Gleichzeitig erzielte der 37-Jährige Einkommen aus zwei Beschäftigungen. Entgegen seiner Verpflichtung zeigte er der Agentur für Arbeit seinen Verdienst jedoch nicht an. So konnte er rund 600 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.
Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger dem Angeklagten auf die Schliche. EDV-unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld I und zwei Gehälter von unterschiedlichen Arbeitgebern in verschiedenen Zeiträumen bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf. Diese führten schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft.
Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
Die Agentur für Arbeit hat die ausgezahlten Beträge inzwischen zurückgefordert.
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Quelle : Zoll.de
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