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Potsdam, 9. Juli 2018
Zoll stellt fest: In mehr als einem Drittel der Fälle wurde Mindestlohn nicht gezahlt
Die Beschäftigungsverhältnisse von 53 Reinigungskräften überprüfte der Zoll am 2. Juli 2018 in den Landkreisen Dahme-Spreewald, Havelland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und der Stadt Potsdam.
Bei 20 Arbeitnehmern ergaben sich Hinweise auf die Unterschreitung des Mindestlohns. In acht Fällen wurden Ermittlungen wegen Straftaten eingeleitet, drei davon wegen Verdachts der Beitragsvorenthaltung und fünf wegen Verdachts des Betrugs.
Anlass der Kontrollen war eine bundesweit koordinierte Kontrollaktion des Zolls gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Reinigungsgewerbe, an der sich auch Beamte des Hauptzollamts Potsdam beteiligten.
Die weiteren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Potsdam dauern an.
Die Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfolgen nach einem ganzheitlichen Prüfungsansatz. Neben der Einhaltung von Mindestlöhnen werden auch alle anderen in Betracht kommenden Prüffelder nach § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, zum Beispiel sozialversicherungs- oder arbeitsgenehmigungsrechtliche Aspekte sowie illegales Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis, verfolgt.
Im Reinigungsgewerbe gilt, abweichend vom allgemeinen Mindestlohn, ein tariflich vereinbarter höherer Mindestlohn je Arbeitsstunde.
Das Hauptzollamt Potsdam stellt zum 1. August 2019 Nachwuchskräfte für den mittleren und gehobenen Zolldienst ein.
Bewerbungsschluss ist der 30. September 2018.
Ansprechpartner:
Ronny Kaczmarek
Telefon: 0331 2308-133
E-Mail: presse.hza-potsdam@zoll.bund.de
Informationen zur Zollausbildung
Kampagne „Dein Talent im Einsatz“<Externer Link: http://www.talent-im-einsatz.de/>
„Zoll Karriere“<Externer Link: https://www.facebook.com/Zoll.Karriere>
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Quelle : Zoll.de
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