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Zoll stellt betrügerischen Bezug von fast 7.000 Euro Sozialleistungen fest
Ein 58-jähriger Gabelstaplerfahrer wurde aufgrund von Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hamburg-Stadt vom Amtsgericht Hamburg-Blankenese zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt.
Der Angeklagte wurde von seiner Firma als Teilzeitkraft eingestellt unter der Voraussetzung, monatlich 100 Stunden mehr zu arbeiten als offiziell vereinbart. Die „Überstunden“ wurden ihm bar ausgezahlt, im Schnitt um die 700 Euro monatlich.
Als weitere Einnahmequelle hat der Familienvater dreimal einen „Antrag auf Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts“ beim Jobcenter gestellt, ohne darin jedoch das zusätzlich verdiente Schwarzgeld im Monatsentgelt anzugeben.
In der Zeit vom 1. Mai 2015 bis 30. September 2016 bezog der Angeklagte damit zu Unrecht Sozialleistungen in einer Gesamthöhe von 6.886,46 Euro.
Das Verschweigen der Schwarzgeldeinnahmen bewertete das Amtsgericht Hamburg-Blankenese als gewerbsmäßigen Betrug und verhängte am 12. April 2018 eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Die Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich hat der Angeklagte eine Strafe in Höhe von 6.886,46 Euro zu zahlen. Den gleichen Betrag wird das Jobcenter von ihm zurückfordern.
„Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hamburg-Stadt ergaben, dass die Verantwortlichen der Lagerfirma in Hamburg eine Vielzahl von Arbeitnehmern zum Teil schwarz bezahlt haben, um dadurch Steuern und Sozialabgaben von gut 2,4 Millionen Euro zu sparen. Der verantwortlich handelnde Geschäftsführer hat während der laufenden Ermittlung die Firma zwar an einen Liquidator verkauft, nichtsdestotrotz wird er sich für sein Handeln vor Gericht verantworten müssen“, so die Pressesprecherin Kristina Severon.
„Das Gute an dem Fall ist, dass viele der Angestellten von den Geschäftspartnern der alten Firma übernommen wurden und nun auf Grundlage eines vernünftigen Arbeitsvertrags innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen arbeiten können“, führt sie weiter aus.
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Quelle : Zoll.de
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