Zoll online – Pressemitteilungen – Vollstreckung des Hauptzollamts Rosenheim erfolgreich

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Drei Durchsuchungsbeschlüsse wegen offener Forderungen

Am Montag, dem 4. März 2019, wurden von Zollbeamten der Vollstreckungsstelle Rosenheim und ihren Vollziehungsbeamten drei Durchsuchungsbeschlüsse im Raum München vollzogen.

Im ersten Fall wurde ein sich bekennender Reichsbürger aufgesucht. Die rückständigen Forderungen von circa 900 Euro Zölle und Einfuhrumsatzsteuer konnten weder auf Zahlungsaufforderungen durch den Innendienst noch durch den Vollziehungsbeamten im Außendienst eingetrieben werden, da der Vollstreckungsschuldner nicht reagierte oder nie anzutreffen war.

Am Tag der Durchsuchung öffnete die Ehefrau die Wohnungstür. Mit den Zollbeamten konfrontiert, holte sie ihren Ehemann hinzu. Dieser versuchte, sich zunächst mit aus der Reichsbürgerszene bekannten Argumenten, wie „die BRD ist nur ein Verein und Zollbeamte haben keine Legitimation“, der Zahlung des ausstehenden Betrags zu entziehen. Nachdem ihm im Fall der Nichtzahlung die Durchsuchung der Wohnräume angekündigt wurde, beglich er schließlich den gesamten Betrag.

Bei der nächsten Durchsuchung war die Forderung von 28.000 Euro nicht bezahlten Krankenkassenbeiträgen weitaus höher. In diesem Fall zahlte der Vollstreckungsschuldner – die Hausdurchsuchung vor Augen – circa 3.000 Euro in bar und wies den Restbetrag online zur Zahlung an.

Das überraschendste Ergebnis ergab sich jedoch beim dritten Durchsuchungsort in einem Anwesen etwas außerhalb von München. Gegenstand des Vollstreckungsverfahrens war eine Forderung in Höhe von circa 9.000 Euro, die aus zu Unrecht bezogenem Kindergeld entstanden ist.

Bei der Durchsuchung wurde eine verschlossene Tür geöffnet, hinter der sich ein Weinlager befand. Hier lagerten 96 Flaschen Wein mit einem geschätzten Verkaufswert von insgesamt 5.000 Euro, die gepfändet wurden. Weil der Vollstreckungsschuldner nicht anwesend war, wurden drei Tresore von einem unterstützenden Spezialisten aufgebohrt. In diesen fanden sich unter anderem Goldmünzen (Krügerrand) und Bargeld, welche ebenfalls gepfändet wurden. In einem der Tresore wurden zwei schussfähige Pistolen und circa 200 Schuss Munition gefunden. Eine Abfrage bei der Landespolizei ergab, dass der Vollstreckungsschuldner keine Berechtigung zum Besitz dieser Waffen hat. Der Schuldner muss nun neben der Verwertung der Pfandsachen mit einem Strafverfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes rechnen.

„Wieder zeigt sich, dass meine Mitarbeiter die Durchsuchungsobjekte mit Erfahrung und Bedacht auf eine mögliche erfolgreiche Beitreibung der Forderungen ausgewählt haben“, so der zufriedene Leiter der Vollstreckungsstelle, Dr. Ramming.

Der Zoll kümmert sich neben eigenen auch um andere öffentlich-rechtliche Forderungen, wie die der Bundesagentur für Arbeit, der gesetzlichen Krankenkassen und der Berufsgenossenschaften. Bevor der Vollziehungsbeamte die ausstehenden Beträge beim Schuldner vor Ort einzutreiben versucht, ist der Innendienst mit derzeit 80 Beschäftigten an den Standorten Rosenheim, Bad Reichenhall und Altötting gefordert.

Wird der rückständige Betrag nach der Vollstreckungsankündigung nicht gezahlt, versucht der Zoll, die ausstehenden Forderungen durch die Pfändung von Konten des Schuldners einzuziehen. Eine der letzten und einschneidendsten Vollstreckungsmaßnahme der Vollstreckungsstelle ist die Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses bei dem zuständigen Amtsgericht. Zwischen der ersten Zahlungsaufforderung und der Durchsuchung vergehen in der Regel jedoch mehrere Monate, in denen die Vollstreckungsstelle versucht, die Zahlung der rückständigen Forderungen mit milderen Mitteln zu bewirken.

Das Hauptzollamt Rosenheim führte im Jahr 2017 in seinem Zuständigkeitsbereich, der zwölf Landkreise im Südosten Oberbayerns sowie Teile der Landeshauptstadt München umfasst, 170.000 Vollstreckungsaufträge aus und konnte an die öffentlich-rechtlichen Gläubiger fast 54 Millionen Euro zurückführen. Weitere neun Millionen Euro konnten zur Begleichung eigener Forderungen bei Zöllen, Verbrauchsteuern und der Kraftfahrzeugsteuer verbucht werden.

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Quelle : Zoll.de

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