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Regensburg, 19. Dezember 2017
Arbeitnehmer nicht bei Sozialversicherungsträgern angemeldet
Zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilte das Amtsgericht Hof eine Gastronomin aus dem Raum Hof.
Die Geschäftsfrau beschäftigte über Jahre hinweg neun Arbeitnehmer, ohne diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden. Dadurch ersparte sich die Unternehmerin circa 3.000 Euro an Sozialabgaben, für die sie nun nachträglich aufkommen muss.
Zusätzlich verhängte das Hauptzollamt Regensburg gegen die Gastronomin Bußgelder in Höhe von insgesamt 2.000 Euro, da sie für die nicht angemeldeten Arbeitnehmer keinerlei Arbeitszeitaufzeichnungen geführt hatte.
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Quelle : Zoll.de
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