Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll prüft Betriebe in der Fleischverarbeitung im Großraum Frankfurt

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Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Leistungsmissbrauch, Mindestlohnunterschreitung und illegale Beschäftigung

Am 9. November 2021 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse in der Fleischwirtschaft.

Im Fokus standen insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen nach dem Mindestlohngesetz sowie der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, die Aufdeckung unrechtmäßigen Bezugs von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung von Ausländern.

42 Zöllnerinnen und Zöllner waren im Einsatz und befragten 96 Personen in 20 Betrieben zu ihren Arbeitsverhältnissen. Zusätzlich werden aktuell noch die Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen geprüft.

Erste Überprüfungen vor Ort ergaben in zwei Fällen Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes. Darüber hinaus ergaben sich ein Verdacht auf unerlaubte Beschäftigung eines Ausländers ohne Arbeitsgenehmigung, drei Verdachtsfälle von Leistungsmissbrauch sowie 15 Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht. In weiteren zehn Fällen besteht der Verdacht auf Nichteinhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsabführungspflichten. Außerdem gab es vier Verwarnungen aufgrund des Nichtmitführens von Ausweispapieren.

Die Fleischwirtschaft unterliegt derzeit den Regelungen des Mindestlohngesetzes mit einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,60 Euro je Zeitstunde.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) wurde in der Fleischindustrie ein Verbot von Werkverträgen sowie von Leiharbeit eingeführt. Das bedeutet, dass seit dem 1. Januar 2021 in der gesamten Verarbeitungskette der Fleischindustrie (Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung) keine Arbeitnehmer von Dritten und keine Selbstständigen mehr tätig sein dürfen und seit dem 1. April 2021 auch keine Leiharbeitnehmer mehr überlassen werden dürfen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Quelle : Zoll.de

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