Zollfahndung durchsucht Wohn-, Keller- und Schuppenräume
Über 8.600 pyrotechnische Gegenstände mit einer Netto-Explosivstoffmenge (NEM) von knapp 68 Kilogramm stellten Dresdner Zollfahnder kurz vor Jahreswechsel bei einem 38-Jährigen aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz sicher.
Wegen Verdachts von Verstößen gegen das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) durchsuchten Beamte des Zollfahndungsamts Dresden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Halle die Wohn- und Nebengelasse des Mannes.
Der Durchsuchung vorausgegangen war die Sicherstellung von drei an den Mann adressierten Postsendungen aus Polen. Die Pakete, welche alle pyrotechnische Erzeugnisse enthielten, unter anderem erlaubnispflichtige Feuerwerksbatterien mit einer NEM von über sieben Kilogramm, wiesen nicht die zwingend erforderlichen Gefahrgutkennzeichnungen auf.
Überrascht waren die Zöllner von der in den Wohnräumen, den Kellerräumen sowie einem angrenzenden Schuppen lagernden Menge an Pyrotechnik. Neben einer Feuerwerksbatterie mit einer NEM von drei Kilogramm wurden Pyrotechnik verschiedener Kategorien mit und ohne Konformität sowie Selbstlaborate aufgefunden.
Notwendige sprengstoffrechtliche Erlaubnisse für den Besitz, den Umgang sowie die Lagerung von pyrotechnischen Erzeugnissen konnte der Mann nicht nachweisen.
Ein Teil der gelagerten Ware befand sich direkt neben der Gasleitung der Doppelhaushälfte.
Bei der Lagerung in feuchten Räumen, wie beispielsweise einem Keller, besteht die Gefahr, dass die Feuerwerkskörper Feuchtigkeit ziehen und dadurch der Umgang mit ihnen unberechenbar wird. Bei nicht konformer Pyrotechnik kann hier auch eine Selbstentzündung nicht ausgeschlossen werden.
Zur sicheren Bergung und dem Abtransport der Pyrotechnik mussten Spezialkräfte des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt sowie des Entschärfungsdienstes der Bundespolizei angefordert werden.