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Den präparierten Schädel eines Fischotters haben Zöllner in einem Luftpostpaket am Flughafen München festgestellt.
Bei der Kontrolle des Transferpakets stellten die Beamten bei dieser Sendung den präparierten Fischotterschädel (wissenschaftliche Bezeichnung: Lutrinae spp.) fest. Die gesetzlich zwingend notwendigen Dokumente für die Einfuhr in die Europäische Union lagen nicht vor. Somit hat der Münchner Zoll das Exponat beschlagnahmt.
Das Paket sollte von Kanada nach Italien an eine Privatperson versandt werden.
„Die Fischotter sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen eine geschützte Tierart. Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen sind kein Kavaliersdelikt. Sie können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro oder mit Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden“, so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.
Die App „Zoll und Post“ ist kostenlos im Apple App Store und im Google Play Store verfügbar und liefert wertvolle Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen. Sie berechnet mit dem integrierten Abgabenrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben und warnt vor Produkten, die gefährlich oder verboten sind.
Detaillierte Informationen zu Postsendungen und Internetbestellungen sowie zu nicht erlaubten Waren finden Sie auch auf unserer Website in den Bereichen Privatpersonen und Unternehmen.
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Quelle : Zoll.de
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