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<www.zoll.de/goto?id=193038>
Regensburg, 29. März 2018
Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet
Ein besonderer Aufgriff gelang den Regensburger Zöllnern im Rahmen der Kontrolle eines Kleintransporters aus Osteuropa.
Die Beamten überprüften vor Kurzem die beiden 20-jährigen Fahrzeuginsassen auf dem Rastplatz Pentling an der Autobahn 93. Auf Befragen gaben die Männer an, sich auf der Heimreise zu befinden, Drogen oder Waffen führen sie nicht mit sich.
Es stellte sich jedoch heraus, dass es zumindest einer der beiden mit der Wahrheit nicht so genau nahm: Im Rucksack des Mannes fanden die Beamten zunächst einen verbotenen Schlagring.
Bei der anschließenden Personenkontrolle stießen die Regensburger Zöllner auf eine geladene, griffbereite Schreckschusspistole, die sich in einem Schulterholster befand.
Da an der Waffe die erforderlichen Kennzeichnungen nicht angebracht waren und der Mann keinerlei Berechtigung nachweisen konnte, diese in Deutschland führen beziehungsweise besitzen zu dürfen, stellten die Zöllner die Waffe sicher und leiteten ein Verfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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Quelle : Zoll.de
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