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Trotz vorhandenem Sparguthaben Zahlung erst auf den allerletzten Drücker
In der Wohnung eines Vollstreckungsschuldners in einem Wasserburger Wohnblock mit etwa zehn Wohneinheiten führte die Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Rosenheim vor Kurzem einen Durchsuchungsbeschluss durch. Dabei ging es um zu begleichende Sozialversicherungsbeiträge von noch ausstehenden 30.000 Euro.
Nicht zuletzt aufgrund fehlender Mitwirkung des Schuldners schlugen frühere Versuche, den Mann in der Wohnung anzutreffen und den ausstehenden Betrag zu vollstrecken sowie die vollständige Beitreibung im Wege einer Kontenpfändung zu erreichen, fehl. An einen Rückruf aufgrund hinterlassener Zahlungsaufforderungen in seinem Briefkasten dachte der Schuldner nicht. Vielmehr setzte er offensichtlich darauf, die Sache auszusitzen.
Als nun der Zoll mit dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts vor der Türe wartete, machte der Mann trotz mehrfacher Aufforderung die Tür nicht auf. Er nahm sogar in Kauf, dass andere Hausbewohner den extrem lautstarken Bohrlärm im Treppenhaus mitbekamen.
Nach etwa zehn Minuten gelang es dem Schlüsseldienst, die Tür zu öffnen. Für einen kurzen Schockmoment sorgte der Schuldner persönlich: Er stand hinter der Tür und hatte den Prozess abgewartet. Eine plausible Erklärung gab er dazu nicht ab.
Nachdem er auf die erneut ausgesprochene Zahlungsaufforderung keine Folge leistete, musste er sodann die Durchsuchung der Wohnung nach Wertgegenständen erdulden. Ziel der Durchsuchung war von Anfang an das Auffinden eines laut Drittschuldnererklärung der Bank vorhandenen Sparbuchs. Davon, dass der Schuldner behauptete, er hätte kein Sparbuch, ließen sich die Beamten nicht abbringen.
Wollten sich die Vollziehungsbeamten beinahe schon mit vorhandenen wertvollen Uhren und Schmuck zufriedengeben, ergab die Durchsuchung des Nachttisches einen Volltreffer. Das Sparbuch mit einem Guthaben in Höhe von 75.000 Euro – mehr als doppelt so hoch, als für die Beitreibung erforderlich – war gefunden.
Das mutmaßlich nur gespielte Erstaunen über das Wiederauffinden eines bereits vergessenen Sparbuchs war da wenig überzeugend. Das unnötige jahrelange Hinauszögern der Begleichung der Schuld hatte nun ein Ende, was aber seinen Preis hatte: Neben den angefallenen Säumniszuschlägen hat der Schuldner nun auch erhöhte Vollstreckungskosten und die Kosten für den Schlüsseldienst zu tragen.
„Es ist immer wieder erstaunlich, dass manche Menschen offenbar glauben, es mit der Einigelungstaktik, Nichtbezahlen und Aussitzen schaffen zu können, um die Zahlung ihrer Schulden herumzukommen“, meinte dazu Herr Hanel, Leiter der Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Rosenheim. „Haben doch Schuldner die Möglichkeit, die Vollstreckung jederzeit durch Zahlung der Forderung abzuwenden oder am Vollstreckungsverfahren aktiv mitzuwirken.“
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