Zoll online – Pressemitteilungen – Zwei Festnahmen auf Baustelle in Frankfurt am Main

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®

[ad_1]

<www.zoll.de/goto?id=185200>

Frankfurt am Main, 8. Dezember 2017

Finanzkontrolle Schwarzarbeit geht Hinweis nach

Am 29. November 2017 überprüften Bedienstete des Hauptzollamts Frankfurt am Main ein Bauvorhaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

Der Kontrolle war ein Hinweis vorausgegangen, wonach ukrainische Staatsangehörige auf der Baustelle tätig sein sollten, obwohl diese nicht über einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet verfügten. Der Verdacht erwies sich als zutreffend.

Durch Mithilfe der Bauleitung des Generalunternehmers wurden eine im Hinweis benannte Person sowie ein weiterer ukrainischer Staatsangehöriger als Arbeitnehmer auf der Baustelle bei der Ausübung illegaler Arbeiten angetroffen.

Dabei stellte sich heraus, dass beide ukrainische Staatsangehörige lediglich über ein polnisches Visum verfügten. Ein Aufenthaltstitel für Deutschland, der zur Aufnahme einer entgeltlichen Beschäftigung berechtigt, lag nicht vor. Zudem waren die beiden Arbeitnehmer nicht in Besitz einer Arbeitsgenehmigung der Agentur für Arbeit.

Beide Personen wurden vorläufig festgenommen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Frankfurt am Main ermittelt nun gegen die beiden Männer und ihren Arbeitgeber.

Zusatzinformation

Die Kontrollen der FKS erfolgen nach einem ganzheitlichen Prüfungsansatz. Neben der Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns werden auch alle anderen in Betracht kommenden Prüffelder nach § 2 SchwarzArbG, zum Beispiel sozialversicherungs- oder arbeitsgenehmigungsrechtliche Aspekte sowie illegales Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis, verfolgt.

Im Jahr 2016 wurden beim Hauptzollamt Frankfurt am Main 1.192 Einzelverfahren wegen Straftaten eingeleitet, 889 Verfahren abgeschlossen. Die Summe der Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen beläuft sich auf 222.575 Euro. 195 Einzelverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten wurden eingeleitet, 224 Verfahren abgeschlossen.

Die Summe der festgesetzten Geldbußen, Verwarnungsgelder und Verfall beläuft sich auf 199.246,31 Euro. Die Summe der erwirkten Freiheitsstrafen beträgt insgesamt acht Jahre (auf Bewährung).

[ad_2]

Quelle : Zoll.de

https://wertheimerportal.de/category/bildergalerien/

S RAY PreSale Store