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Singen, 5. Juli 2018
Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermittelte wegen illegaler Beschäftigung
Zwei Geschäftsführer eines Bauunternehmens aus dem Landkreis Tuttlingen wurden durch die zuständige Staatsanwaltschaft in Rottweil wegen der Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung in größerem Umfang durch Strafbefehle zu Geldstrafen in Höhe von 6.000 Euro beziehungsweise 3.600 Euro verurteilt.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen ermittelten, haben die beiden Firmeninhaber neun osteuropäische Arbeitnehmer aus einem Nicht-EU-Land beschäftigt, ohne dass diese jedoch eine entsprechende Arbeitserlaubnis für Deutschland vorweisen konnten.
Die Arbeitnehmer wurden durch ein in Polen ansässiges Unternehmen vermittelt und erhielten von diesem auch Visa zum Aufenthalt in der EU. Diese Visa berechtigten jedoch lediglich zum Aufenthalt zu touristischen Zwecken und nicht zur Ausübung einer Beschäftigung.
Durch diese Vorgehensweise haben die beiden Verurteilten versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, da osteuropäische Subunternehmer (Vermittler) in der Regel deutlich weniger Geld für die vermittelten Arbeitskräfte verlangen als entsprechende deutsche Unternehmen.
Die Arbeitnehmer wurden zwischenzeitlich bereits durch das zuständige Ausländeramt ausgewiesen.
Die beiden Strafbefehle sind zwischenzeitlich rechtskräftig.
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Quelle : Zoll.de
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