Zoll Richtmengen beachten ! – Strafe für über 10.000 geschmuggelte Zigaretten

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Strafe für über 10.000 geschmuggelte Zigaretten

Auch innerhalb der EU sind Richtmengen zu beachten!

Über 10.000 Zigaretten entdeckten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Nürnberg letzte Woche in einem osteuropäischen Reisebus.

Bei einer Kontrolle auf dem Parkplatz Ludergraben an der Autobahn 3 Regensburg-Würzburg gab der Busfahrer an, dass er selbst, sein Beifahrer sowie jeder der elf Passagiere jeweils nur eine Stange Zigaretten mit sich führten. In dem Reisebus fanden die Beamten jedoch weitaus größere Mengen. Im Gepäckraum, in den Staufächern über den Sitzen, im Fach des Reserverads und auch im Kühlschrank vor dem Beifahrersitz tauchten insgesamt 51 Stangen Zigaretten auf.

Der 40-jährige Busfahrer gab letztlich zu, dass die Zigaretten ihm gehörten. Ein persönlicher Bedarf war bei diesen Mengen nicht mehr glaubhaft, und so wurden Abgaben einschließlich einer Sicherheit in Höhe von über 2.000 Euro fällig. Die Fahrt durfte anschließend ohne Zigaretten fortgesetzt werden. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

ZusatzinformationSie können für Ihren persönlichen Bedarf grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat der EU – ausgenommen Sondergebiete – Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss.

Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Zigaretten, Alkohol oder Kaffee wurden deshalb Richtmengen festgelegt, bis zu deren Höhe eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird.

Nürnberg, 9. Mai 2016

Zoll.de

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