
Schwarzarbeit im Altersheim
Zoll weist 80.000 Euro Sozialversicherungsschaden nach
Zu einer Geldstrafe von insgesamt 50.000 Euro verurteilte das Amtsgericht Nürnberg die Betreiberin eines Nürnberger Alten- und Pflegeheims.
Die Verurteilte setzte über mehrere Jahre mehr als 40 Pflege-, Hausmeister- und Reinigungskräfte als sogenannte Scheinselbstständige ein. Durch die Anmeldung eines Gewerbes sollte der Anschein einer Selbstständigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erweckt werden. Tatsächlich waren sie jedoch nur auf Weisung der Arbeitgeberin tätig und somit abhängig beschäftigt.
Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg konnten nachweisen, dass der Sozialversicherung dadurch ein Schaden in Höhe von über 80.000 Euro entstanden ist.
Nur aufgrund eines umfangreichen Geständnisses und fehlender Vorstrafen der Frau konnte von einer Freiheitsstrafe abgesehen werden.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Nürnberg, 4. Mai 2016
Zoll.de