Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, das Zustimmungsgesetz zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag) zur abschließenden Beratung an den Landtag zu überweisen.
Mit dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag sollen der Medienstaatsvertrag und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag an die auf europäischer Ebene festgelegten Vorgaben des Digital-Services-Act (DSA) und des am 14. Mai 2024 in Kraft getretenen Digitale-Dienste-Gesetzes des Bundes angepasst werden. Gleichzeitig präzisiert der Staatsvertrag, dass die beiden großen Sendergruppen RTL und Pro7/Sat.1 weiterhin zur Ausstrahlung von je einem Regionalfensterprogramm verpflichtet sind. Auf diese Weise soll auch im Privatfernsehen die Vielfalt und die Regionalität der Rundfunkangebote gewährleistet werden.
Bei der Erarbeitung des Fünften Medienänderungsstaatsvertrages wurden länderübergreifend öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanbieter, deren Gremien sowie die Bürgerinnen und Bürger öffentlich im Rahmen einer bundesweiten Anhörung beteiligt. Die Stellungnahmen und Anregungen sind in den vorliegenden Staatsvertrag eingeflossen.
Die Landesregierung hatte den Entwurf des Staatsvertrages am 16. Januar 2024 zur Kenntnis genommen, nach den Vorunterrichtungen der Landesparlamente hatten die Regierungschefinnen und -chefs der Länder den Vertrag im Zeitraum vom 27. Februar bis
7. März 2024 unterzeichnet. Der Änderungsstaatsvertrag soll nach Abschluss des Ratifizierungsverfahrens in allen 16 Landesparlamenten am 1. Oktober 2024 in Kraft treten.
Die Landesregierung hat außerdem beschlossen, eine redaktionelle Änderung im Niedersächsischen Mediengesetz in den Landtag einzubringen, die mit dem Außerkrafttreten des Telemediengesetzes erforderlich geworden ist.
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