Nachdem bereits zwei Heizkostenzuschüsse für BAföG-Empfänger:innen in Höhe von 230 und 345 Euro sowie eine Energiepreispauschale von 300 Euro für Studierende mit Minijobs auf den Weg gebracht wurden, sorgt die Ampel-Koalition nun dafür, dass alle Studierenden, Fach- und Berufsschüler:innen eine Energiepreispauschale von 200 Euro erhalten, um die gestiegenen Lebensmittel- und Energiekosten abzufedern. Das ist besonders wichtig, da das Armutsrisiko bei ihnen deutlich höher als in der Gesamtgesellschaft liegt. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in dieser Woche erstmals beraten.
Wer kann die Einmalzahlung erhalten? Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, also derzeit rund drei Millionen Studierende. Dazu zählen auch Promotionsstudierende sowie Studierende in Teilzeit, in einem Urlaubssemester oder einem dualen Studium. Auch Personen, die einen Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen haben bzw. bekommen, können die Einmalzahlung erhalten. Zusätzlich haben etwa 450.000 Fachschüler:innen sowie Berufsschüler:innen darauf Anspruch, wenn sie eine mindestens zweijährige Ausbildung absolvieren.
Die Einmalzahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Energiepreispauschale muss beantragt werden. Dafür soll eine digitale Antragsplattform eingerichtet werden – darüber müssen sich Bund und Länder jetzt verständigen, damit das Geld schnell und unbürokratisch möglichst noch im Januar 2023 ausgezahlt werden kann.
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