Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher:
Bereits im Dezember 2019 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass der Kulturmäzen Osman Kavala freigelassen werden muss. Die türkische Regierung hat diese Anordnung wiederholt missachtet. Die Entscheidung des Ministerkomitees des Europarates, ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 46.4 EMRK gegen die Türkei zu eröffnen, ist daher unvermeidlich.
„Schon seit 2017 sitzt Osman Kavala in der Türkei in Haft. Der EGMR ist in seiner Rechtsprechung jedoch sehr deutlich: Kavala muss umgehend freigelassen werden. Die Türkei hatte nun genug Zeit, um dieses Urteil umzusetzen. Diese Chance wurde von der türkischen Regierung letzte Woche wieder einmal verspielt. So folgenreich ein Ausschluss der Türkei aus dem Europarat auch wäre, so wichtig ist es für die Mitgliedsstaaten des Europarates, den Verpflichtungen nachzukommen, denen sie sich selbst unterworfen haben. Allen voran die Verpflichtung, EGMR-Urteile zu respektieren und umzusetzen. Mit der hartnäckigen Weigerung, das Urteil des EGMR umzusetzen und Kavala freizulassen, verlässt die Türkei den gemeinsamen Boden europäischen Rechts. Ich halte die nun erfolgte Entscheidung des Ministerkomitees daher für unvermeidlich und daher richtig.“
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