Auch dieses Silvester müssen wir aufgrund der aufkommende Welle mit der Omikron-Variante und eines stark belasteten Gesundheitswesens besonders viel Rücksicht aufeinander nehmen. Wir zeigen, wie Du trotz Corona bestmöglich geschützt Silvester feiern kannst.
Zu Hause feiern
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, Silvester so zu verbringen, dass keine neuen Infektionsketten entstehen. „Bitte feiern Sie in ganz kleiner Runde.“
Seit Dienstag, dem 28. Dezember sind private Treffen von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Davon ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahre.
Wichtig: Sobald eine ungeimpfte bzw. nicht-genesene Person dabei ist, gelten strengere Beschränkungen: Es dürfen sich dann nur der eigene Haushalt mit zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen. Davon ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahre. Als ein Haushalt gelten „Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft“, auch dann, wenn sie einen unterschiedlichen Wohnsitz haben.
Vorher testen
Bitte mache einen Selbsttest oder nutze die kostenlosen Bürgertests, bevor Du mit anderen zusammenkommst – vor allem dann, wenn ältere oder vorerkrankte Personen dabei sind. Das bietet allen eine zusätzliche Sicherheit.
Per App unterstützen lassen
Die Corona-Warn-App gehört auf jedes Handy, schon allein um den digitalen Impfnachweis mitzuführen. Das geht zwar auch mit der CovPass-App, aber die Corona-Warn-App bietet auch noch eine sogenannte Tracing-Funktion zur Kontaktnachverfolgung. Übrigens: In der Corona-Warn-App kann man auch für private Treffen einen QR-Code erstellen.
Auf die AHA-Formel setzen
Mit der AHA-Formel (1,5 Meter Abstand halten, Hygieneregeln beachten und im Alltag Maske tragen) kannst Du das Ansteckungsrisiko außerdem verringern: Halte ausreichend Abstand zueinander und beachte die Hygieneregeln. Trage vor allem in Innenräumen und an Orten mit vielen Menschen eine Maske. Nicht vergessen: Lüfte regelmäßig, um das Ansteckungsrisiko durch Aerosole zu verringern.
Jetzt impfen lassen – oder Impfschutz boostern
Die Corona-Impfung bietet den besten Schutz vor einer Infektion, vor schweren Erkrankungen und vor Langzeitfolgen. Da der Schutz der zweiten Impfung nach einiger Zeit nachlässt, ist es wichtig, ihn aufzufrischen. Die Auffrischungsimpfung (Booster) wird allen Geimpften ab 18 Jahren empfohlen, wenn deren zweite Impfung mindestens drei Monate zurückliegt.
Keine Ansammlungen und Versammlungen
Weil Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten sind, gilt am Silvester- und Neujahrstag ein bundesweites An- und Versammlungsverbot.
Clubs und Diskotheken
Spätestens seit dem 28. Dezember sind Clubs und Diskotheken bis auf weiteres geschlossen, weil dort das Infektionsrisiko zu hoch ist.
Restaurants
Zugang zu Restaurants haben nur noch Geimpfte und Genesene. Ausnahmen etwa für Kinder sind möglich. Zusätzlich können auch noch Tests vorgeschrieben werden (2G plus).
Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk
Auch in diesem Jahr darf kein Silvesterfeuerwerk verkauft werden. Außerdem wird dringend geraten, auf privates Feuerwerk aus Restbeständen zu verzichten. Ziel ist es, die Krankenhäuser nicht noch durch Verletzungen aufgrund von Raketen und Böllern zusätzlich zu belasten.
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