
Aus diesen Grundsätzen ergibt sich, dass der Wert von 0,2 nicht nur eine überwiegende/dominierende landwirtschaftliche Nutzung voraussetzt, sondern darüber hinausgehende Besonderheiten des Einzelfalls vorliegen müssen, die einen höheren Immissionswert rechtfertigen. Die Kammer geht nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung davon aus, dass in D. aufgrund der beiden bestehenden landwirtschaftlichen Vollerwerbs- und den weiteren zwei Nebenerwerbsbetrieben eine überwiegenden/dominierende landwirtschaftlichen Nutzung vorliegt. Daraus ergibt sich aber – entgegen der Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht – nicht, dass ein Immissionswert von 0,2 zulässig wäre. Die Kammer teilt insoweit die Auffassung der Beklagten, dass in Dorfgebieten regelmäßig – nur – ein Höchstwert von 0,15 zulässig ist, weil der Wert von 0,20 in keinem Verhältnis zu dem in Gewerbe- und Industriegebieten geltenden Wert von 15 % der Jahresstunden steht, da in Dorfgebieten das Wohnen im Gegensatz zu den vorgenannten Bereichen planerisch zulässig ist. Hinzu kommt, dass auch das Vorliegen besonderer Umstände nach den Regelungen der GIRL nicht ausreicht, einen Wert von 0,20 als Regelfall anzunehmen. Das Vorliegen von Besonderheiten rechtfertigt nur die Überschreitung des Wertes von 0,15, es bleibt aber der Entscheidung im Einzelfall vorbehalten, welcher Wert zwischen 0,15 und 0,20 aufgrund dieser Besonderheiten als zulässig anzusehen ist. Vorliegend kommt eine Überschreitung des Wertes von 0,15 nicht in Betracht, da die dafür erforderlichen Besonderheiten weder vorgetragen noch sonst ersichtlich sind. Der Kläger kann sich insbesondere nicht auf den Bestandsschutz seines Betriebes berufen. Dieser erfasst nämlich nur den bisherigen Betrieb ohne den hier streitigen Schweinestall. Denn die insoweit erteilte Baugenehmigung ist durch den Beigeladenen mit seinem Widerspruch angefochten worden und mithin nicht bestandskräftig. Auch die übrigen Argumente des Klägers zeigen keine Besonderheiten auf, die seinen Betrieb oder seine Situation von anderen landwirtschaftlichen Betrieben innerhalb eines Dorfgebiets unterscheiden.
Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de