Schweinepest in Niedersachsen: Bund geht von früherem Ende der Sperrzone aus

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Neue Osnabrücker Zeitung

Osnabrück (ots)

Schweinepest in Niedersachsen: Bund geht von früherem Ende der Sperrzone aus

Maßnahmen sollen am 5. Oktober auslaufen – Tierseuche Thema bei Agrarministerkonferenz

Osnabrück. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Schweinepest-Sperrzone in Niedersachsen früher aufgehoben werden kann als bislang geplant. Das Bundeslandwirtschaftsministerium teilte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ mit, die EU-Kommission werde dem zuständigen Ausschuss der Mitgliedstaaten zeitnah den entsprechenden Vorschlag vorlegen: Demnach sollen die Restriktionen nicht mehr am 14., sondern am 5. Oktober auslaufen. An diesem Datum wäre die gesetzlich vorgeschriebene 90-Tage-Frist nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erreicht. Beim ursprünglichen Enddatum habe es sich um einen Fehler der Kommission gehandelt, so das Berliner Ministerium.

Anfang Juli war im Landkreis Emsland die ASP in einem schweinehaltenden Betrieb im Landkreis Emsland festgestellt worden. Sämtliche Tiere auf dem Hof sowie auf einem sogenannten Kontaktbetrieb wurden getötet. Weitere ASP-Infektionen sind seitdem nicht festgestellt worden. Um den Ausbruchsort wurde eine Sperrzone gezogen, in der rund 300 weitere Betriebe mit Schweinen liegen. Die Landwirte haben Probleme mit der Vermarktung ihrer gesunden Tiere und warnen vor Tierschutzproblemen in den Ställen. Es geht um Zehntausende Schweine, für die offenbar kein Schlachthof gefunden wird. Mit dem Wegfall der Sperrzone, so die Hoffnung, können die überschweren Tiere wieder normal verkauft und verarbeitet werden. Zuletzt hatten der Dachverband der Wurstproduzenten und die Grünen im Niedersächsischen Landtag gefordert, der Bund beziehungsweise das Land solle die Schweine übernehmen und die Schlachtung organisieren.

Die ASP wird auch Thema auf der Agrarministerkonferenz in dieser Woche in Sachsen-Anhalt sein. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen den Bund laut „NOZ“ auffordern, Schlachthöfe zu identifizieren, die im Falle des nächsten Ausbruchs Tiere aus dem Sperrgebiet schlachten und verarbeiten.

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Quelle : Presseportal.de