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Nach intensiven Verhandlungen im parlamentarischen Verfahren haben hat sich die Ampelfraktionen auf die Ausgestaltung der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme geeinigt.
In den Beratungen hat die SPD-Fraktion erreicht, dass auch Verbraucher:innen Hilfen erhalten, die hohe Kostensteigerungen beim Heizen mit Öl, Pellets, Flüssiggas oder anderen Energieträgern hatten, die nicht wie Gas oder Strom über eine Leitung in die Haushalte kommen. Der Bund stellt dafür 1,8 Milliarden Euro zu Verfügung. Auch Krankenhäuser, Unikliniken, Pflegeeinrichtungen und soziale Dienstleister erhalten gesonderte Unterstützung.
Zudem hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, dass es Anforderungen an Unternehmen gibt, die besonders hohe Zuschüsse erhalten: Sie unterliegen Beschränkungen bei der Auszahlung von Boni und Dividenden und müssen Arbeitsplätze erhalten.
Insgesamt werden ganze 200 Milliarden Euro von der Bundesregierung über die kommenden zweieinhalb Jahre zur Verfügung stellen, um die Energiepreise zu deckeln.
Preisbremsen gelten bis April 2024
Am Donnerstag will der Bundestag die Einführung der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschließen. Sie sollen vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 gelten und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023.
Für private Haushalte und kleine Unternehmen ist geplant, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent). Der Strompreis wird für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, zahlt man pro zusätzlicher Kilowattstunde Gas, Wärme oder Strom den aktuellen Preis des Energieversorgers.
Die Preisbremsen werden so gestaltet, dass sich Energiesparen lohnt. Denn der Rabatt ist unabhängig vom aktuellen Energieverbrauch. Wer im Jahr 2023 weniger verbraucht als im Vorjahr, erhält dennoch den Rabatt, der sich auf den höheren Verbrauch des Vorjahres bezieht.
Unternehmen müssen Arbeitsplätze sichern
Die SPD-Fraktion hat sich im parlamentarischen Verfahren gleich an mehreren Stellen durchgesetzt. Besonders wichtig ist der 1,8-Milliarden-Fonds für Heizöl, Pellets oder andere nicht leitungsungebundene Energieträger. Gerade im ländlichen Raum sind sie sehr verbreitet.
Für 80 Prozent des Verbrauchs können die Preissteigerungen, die das Zweifache des durchschnittlichen Preises von 2022 übersteigen, erstattet werden. Damit werden Härtefälle gezielt abgefedert. Die Auszahlung wird möglichst unkompliziert über die Bundesländer organisiert.
Zugleich gab es eine Einigung bei den Vorgaben bei den Auszahlungen von Boni und Dividenden: Unternehmen, die 25 Millionen Euro Hilfen und mehr bekommen, dürfen die vereinbarten Boni und Dividenden nicht erhöhen. Wer über 50 Millionen Euro erhält, darf gar keine Boni und Dividenden auszahlen.
Zudem gibt es Regeln zur Arbeitsplatzsicherung: Unternehmen, die über zwei Millionen Euro an Hilfen bekommen, müssen 90 Prozent der Belegschaft bis 2025 erhalten. Nur im Rahmen von Betriebsvereinbarungen sind Abweichungen möglich.
Gerechte Finanzierung
Um die Preisbremsen gerecht zu finanzieren, werden die Zufallsgewinne von stromerzeugenden Unternehmen abgeschöpft und ein Solidarbeitrag auf einen Teil der Gewinne von Konzernen aus dem Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich erhoben.
Um die Preisbremsen sozial ausgewogener umzusetzen, sollen die Entlastungen bei Haushalten mit sehr hohen Einkommen besteuert werden. So ist es bereits in den Begründungen der Gesetzentwürfe festgehalten. Dazu werden in den kommenden Jahre entsprechende gesetzliche Regelungen vereinbart werden.
Gleichzeitig werden aber auch die Bedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien verbessert, damit Strom wieder günstig wird und die Wirtschaft zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die Wirtschaft erhält.
Niemand soll wegen einer akuten finanziellen Notsituation Heizung oder Strom abgedreht bekommen. Deshalb müssen Versorger mit Abwendungsvereinbarungen in Zukunft ernsthafte Schritte unternehmen, um Energiesperren zu vermeiden und für ausstehende Zahlungen verträgliche Lösungen zu finden.
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Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf
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