AfD – Alternative für Deutschland
Berlin (ots)
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, hat in einem TV-Interview und bei einer offiziellen BfV-Veranstaltung der AfD Extremismus unterstellt: „Wir beobachten eben schon, dass Teile der AfD dazu beitragen, eben auch Extremismus zu fördern in Deutschland, Hass und Hetze zu verbreiten.“
AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel weisen die Vorwürfe des Verfassungsschutzpräsidenten auf das Schärfste zurück:
„Eine ‚Hochstufung‘ oder auch nur deren weitere Verbreitung sind rechtswidrig. Denn die AfD bejaht die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes. Sie tritt aktiv für die Wahrung der Demokratie, des Rechtsstaats und für die Achtung und den Schutz der Menschenwürde ein. Mit Blick auf die Landtagswahlen in Hessen und Bayern in diesem Jahr sowie den Wahlen im kommenden Jahr 2024 (Europäisches Parlament sowie Kommunalwahlen in Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie im Saarland) verbietet sich in der nun bereits gegebenen Vorwahlzeit jede staatliche Einflussnahme auf den demokratischen Willensbildungsprozess. Es gibt in der AfD keine fortschreitende Radikalisierung. Deshalb mahnen wir Herrn Haldenwang ab, diese Äußerungen nicht zu wiederholen und zurückzunehmen. Bei Zuwiderhandlung werden wir weitere rechtliche Schritte einleiten.“
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