Kölner Urteil zu Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer rechtskräftig / Kläger und …

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Kölner Urteil zu Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer rechtskräftig / Kläger und ...


Kölner Stadt-Anzeiger

Köln (ots)

Das Urteil in der Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsopfers gegen das Erzbistum Köln ist rechtskräftig. Dies berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag-Ausgabe). Der Kläger, Georg Menne, und das Erzbistum bestätigten der Zeitung, dass sie auf eine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 13. Juni innerhalb der vorgesehenen Frist verzichtet hätten. Das Gericht hatte Menne ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro zugesprochen, die höchste in einem vergleichbaren Verfahren jemals von einem deutschen Gericht festgesetzte Summe.

Menne war als Messdiener in den 1970er Jahren mehrere hundert Male von einem inzwischen verstorbenen Priester missbraucht worden. Seine Klage richtete sich gegen das Erzbistum, weil es als Dienstherr des Geistlichen in Amtshaftung für dessen Vergehen steht. Dem Urteil wird grundsätzliche Bedeutung für weitere Verfahren zugemessen, die Missbrauchsopfer gegen die Kirche anstrengen könnten. Mennes Anwalt Eberhard Luetjohann reichte vor kurzem Klage für die Pflegetochter des aus dem Priesterstand entlassenen Serientäters Hans Ue. ein. Für die an ihr begangenen Verbrechen fordert die Frau vom Erzbistum ein Schmerzensgeld von 830.000 Euro sowie 20.000 Euro im Vorgriff auf den Ausgleich künftiger immaterieller Schädigung.

Das Erzbistum nannte keine Gründe für einen Verzicht auf die Berufung in Mennes Fall. Kardinal Rainer Woelki hatte aber schon unmittelbar nach dem Urteil erklären lassen, dass das Erzbistum für das erlittene Unrecht und das Leid der Opfer die institutionelle Mitverantwortung übernehme. Menne machte für seine Entscheidung gesundheitliche Motive geltend „Wäre ich kühl genug und machten mir die posttraumatischen Belastungsstörungen nichts aus, wäre auch ich gern weitergegangen. Aber ich schaffe das nicht.“ Menne verwies auf die unabsehbare Dauer einer weiteren juristischen Auseinandersetzung und den ungewissen Ausgang. Es sei ihm in dem ganzen Verfahren „nicht in erster Linie um Geld gegangen“, betonte der 64-Jährige. „Mir war es wichtig, dass es zu einem Urteil kam. Ich bin aufgestanden und habe der Kirche Grenzen aufgezeigt.“

In einem von den deutschen Bischöfen etablierten internen Verfahren „zur Anerkennung des Leids“ erhielt Menne 25.000 Euro zugesprochen. Kritiker monieren mangelnde Transparenz in der Arbeit der „Unabhängigen Kommission zur Anerkennung des Leids“ (UKA) und halten den bisherigen Entschädigungsrahmen von bis zu 50.000 Euro für zu niedrig. Die UKA kann über diese Regelgrenze hinausgehen. Faktisch liegt der Durchschnittsbetrag, den Missbrauchsopfer zugesprochen bekommen, bei unter 20.000 Euro.

Bericht des KStA:

www.ksta.de/617425

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