medico international begrüßt das Ersuchen auf Ausstellung internationaler …

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medico international e.V.

Frankfurt/Main (ots)

Am heutigen 20. Mai 2024 verkündete das Büro des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag, bei der Vorverfahrenskammer des Gerichts die Ausstellung von fünf Haftbefehlen gegen Mitglieder der Regierung des Staates Israel sowie gegen Führungspersonal der palästinensischen Hamas beantragt zu haben. Der Geschäftsführer der Frankfurter Hilfs- und Menschenrechtsorganisation medico international, Tsafrir Cohen, begrüßt die Entscheidung des IStGH als wichtigen Schritt zur Beendigung der Straflosigkeit und Verteidigung des internationalen Rechts.

„Es braucht ein deutliches Umdenken seitens der Bundesregierung in ihrer Politik gegenüber Israel und den Palästinenser:innen“, fordert er und führt aus: „Das Vorgehen des IStGH scheint erneut zu bekräftigen, was weltweit für Empörung sorgt und in Deutschland dennoch bezweifelt und teilweise negiert wird: dass sich Israels Militär auf einem mörderischen Kurs befindet und die Bundesregierung auf Abwegen unterwegs ist. Während Deutschland eine Verfolgung von Verbrechen der Hamas zurecht unterstützt, trägt es mit seiner aktuellen Politik gegenüber der Regierung Netanjahus nicht nur zur Unterstützung etwaiger Kriegsverbrechen bei, sondern in der Folge auch zur Erosion von Völkerrecht und Völkerstrafrecht. Wer es mit der Vorbeugung und der Bestrafung von Kriegsverbrechen, Genoziden oder anderen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ernst meint, der darf nicht mit zweierlei Maß messen.“

Die beantragten Haftbefehle richten sich bei der Hamas gegen Yahya Sinwar (Anführer der Hamas im Gazastreifen), Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri (Oberbefehlshaber des militärischen Arms) und Ismail Haniyeh (Chef des Polit-Büros) sowie in Israel gegen Benjamin Netanyahu (Ministerpräsident) und Yoav Gallant (Verteidigungsminister). „Die Haftbefehle wären ein wichtiger Schritt zur Wahrung internationalen Rechts“, so Cohen.

In der Vergangenheit hatte die Bundesregierung sich im Falle Israels öffentlich gegen Institutionen der internationalen Strafverfolgung und Gerichtsbarkeit gewandt, obwohl Deutschland ansonsten zu den stärksten Unterstützern des IStGH und des Internationalen Gerichtshofs (IGH) gehört. „Die Legitimität der jetzigen Haftbefehle ist keine Frage der deutschen Staatsräson, sondern eine nach der grundlegenden Geltungskraft des Völkerrechts“, kommentiert Cohen und fügt an: „So wie sich die deutsche Regierung in anderen Fällen schwerer Rechtsbrüche auf die Seite des Menschenrechts gestellt hat, wie im Falle des IGH-Verfahrens Gambias gegen Myanmar wegen dessen Verbrechen an den Rohingya oder im Fall der Ukraine, so muss derselbe Standard auch hier gelten. Alles andere wäre eine Schwächung des Rechts und ein weiterer Verlust der eigenen Glaubwürdigkeit.“

Die Haftbefehle sind Teil der anhängigen Ermittlungen des IStGH gegen die israelische Regierung und bewaffnete palästinensische Gruppen wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die sich seit Juni 2014 in dem Gebiet ereignet haben sollen. Anlass für diesen Zeitraum war der damalige 50 Tage währende Gaza-Krieg. Ein wichtiger Kontext bildete auch der anhaltende und derzeit rapide voranschreitende völkerrechtswidrige Siedlungsbau. Nach dem Überfall der Hamas und anderer Gruppen auf israelische Gemeinden am 7. Oktober 2023, der Geiselnahme von rund 250 Zivilist:innen an dem Tag und dem seither mit überproportionaler Gewaltanwendung seitens der israelischen Regierung geführten Krieges gegen Gaza legen der Chefankläger und sein Team den Schwerpunkt der Ermittlungen auf den 7. Oktober 2023 und die Monate danach. Mögliche Verbrechen im Westjordanland spielen laut der Presseerklärung des Chefanklägers für die Beantragung der vorliegenden Haftbefehle vorerst keine Rolle.

Pressekontakt:

Riad Othman, Nahostreferent, +49 176 5776 1601, othman@medico.de
Timo Dorsch, Pressereferent, +49 160 4066 331, presse@medico.de

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