Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bereitet sich rein vorsorglich darauf vor, die Sporthalle der Gewerblichen Schule Tauberbischofsheim kurzfristig als Notfallunterkunft für Flüchtlinge zur Verfügung stellen zu können. Die Halle soll nur im Bedarfsfall und dann auch nur vorübergehend zur Flüchtlingsunterbringung genutzt werden.
Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Rundschreiben des Integrationsministeriums Baden-Württemberg an die Stadt- und Landkreise. Darin wird deutlich gemacht, dass sich die Situation bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen landesweit nochmals zugespitzt hat. Da aktuell täglich 500 und mehr neu ankommende Personen in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) gezählt werden, kann der Ausbau dieser Einrichtungen kaum schnell genug erfolgen. Daher könne es erforderlich werden, den Kreisen notfalls sehr kurzfristig Asylsuchende zur vorläufigen Unterbringung zuzuweisen, um die LEAs zu entlasten. Die Kreise wurden daher gebeten, bis Freitag, 14. August, jeweils mindestens 100 Plätze als Reservekapazität zur Verfügung zu stellen. Das Land hat hierbei ausdrücklich vorhandene Mehrzweck- oder Sporthallen als mögliche Notfallunterkünfte vorgeschlagen. Auf diese soll insbesondere bei nicht steuerbaren Zugangsspitzen in den LEAs zurückgegriffen werden.
Die Landkreisverwaltung hat entschieden, dem Land bis Ende der Woche die kreiseigene Sporthalle der Gewerblichen Schule Tauberbischofsheim als Reservekapazität zu benennen. Gleichzeitig werden alle Vorbereitungen getroffen, um die Halle bei Bedarf nach einer konkreten Anforderung durch das Land innerhalb einer Woche zur Verfügung stellen zu können. Hierzu wurde im Landratsamt ein Verwaltungsstab eingerichtet, der nach dem Organisationsmodell des Katastrophenschutzes arbeitet. Die Stabsleitung hat zunächst Dezernent Jochen Müssig übernommen. Alle benötigten Facheinheiten des Landratsamtes, beispielsweise aus dem Sozial-, Immobilien- und Organisationsbereich, arbeiten in diesem Stab zusammen. Schulleitung, Sportvereine und Stadtverwaltung wurden bereits informiert, dass die Halle bis auf weiteres nicht für Unterricht und Sport genutzt werden kann. Mit dem Fechtzentrum wurde vereinbart, dass der Sportunterricht ggf. an Vormittagen dorthin verlegt werden kann.
Toiletten und Duschen stehen in der Halle zur Verfügung, ein zusätzlicher Boden wird in Kürze eingebaut, um im Falle der Nutzung als vorübergehende Flüchtlingsunterkunft den eigentlichen Hallenboden zu schützen. Auch Stockbetten und Abtrennungen für den Sichtschutz zwischen verschiedenen Hallenbereichen wurden bereits im Landkreis eingelagert. Als weitere Möglichkeit zur Schaffung einer Notunterkunft steht die Halle eines ehemaligen Handwerksbetriebes an der Ganghoferstraße in Königshofen zur Verfügung. Sie soll nur dann für kurze Zeit genutzt werden, wenn die Kreisverwaltung eine reguläre Flüchtlingszuweisung erhält, die bis zur Fertigstellung der nächsten Unterkunft anders nicht versorgt werden kann.
Gleichzeitig arbeiten das Immobilien- und das Sozialdezernat des Landratsamtes mit Hochdruck daran, weitere reguläre und längerfristig nutzbare Unterkünfte in allen Städten und Gemeinden des Landkreises zu schaffen. Hiervon ausgenommen ist lediglich Wertheim als künftiger LEA-Standort. „Unser Ziel ist, die kreiseigene Sporthalle schnellstmöglich wieder für ihren eigentlichen Zweck freigeben zu können“, sagt Landrat Reinhard Frank. Gleichwohl müsse die Kreisverwaltung ihrer Verantwortung gerecht werden und das Land bei der Bewältigung des Flüchtlingsstromes bestmöglich unterstützen. Alle Nutzer der Sporthalle, insbesondere auch die Vereine, bittet der Landrat um Verständnis für die schwierige Situation. Ebenso appelliert der Landrat an die Bevölkerung, den Flüchtlingen im Kreis weiterhin offen und vorurteilsfrei zu begegnen. Besonders bemerkenswert sei das herausragende ehrenamtliche Engagement an allen Standorten von Flüchtlingsunterkünften im Main-Tauber-Kreis. Damit werde ein wichtiger und wertvoller Beitrag zur Integration der Asylsuchenden geleistet.
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