Was jahrelang – trotz Koalitionsvertrag – von der FDP blockiert wurde, wird jetzt endlich auf den Weg gebracht: Die Mietpreisbremse, die Ende 2025 ausläuft, soll verlängert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von SPD und Grünen vor, der in dieser Woche beraten wurde.
Laut Entwurf können die Landesregierungen die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängern. Auch die Neubau-Ausnahme wird entsprechend des Verlängerungszeitraums von 2014 auf 2019 angepasst. Bislang sind Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, generell von der Mietpreisbremse ausgenommen. Mit dieser Erweiterung würden künftig mehr Mieter:innen von der Regelung profitieren. Mit der geplanten Verlängerung erhalten Mieter:innen und Vermieter:innen Planungssicherheit.
Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument, um den Anstieg der Mieten zu verlangsamen. Laut Mietpreisbremse darf die Miete bei Neuvermietung in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten nur zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Eine Verabschiedung der Mietpreisbremse ist noch in dieser Legislaturperiode erforderlich, damit die Länder rechtzeitig ihre Mietpreisbremsenverordnungen erstellen können. Würde erst eine neue Regierung Ende 2025 die rechtliche Grundlage verlängern, bestünde das große Risiko, dass in den betroffenen Regionen über mehrere Monate die Mietpreisbremse entfiele. Dies würde nicht nur dazu führen, dass die Neuvermietungsmieten nahezu unreguliert festgelegt werden können – auch die Bestandsmieten könnten stärker steigen, da sich die hohen Neumieten auch auf den Mietspiegel auswirken, der für Mieterhöhungen in einem laufenden Mietvertrag maßgeblich ist.
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf
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