Die Pläne der Union sind rechtswidrig

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Die Pläne, die die Union in dieser Woche zur Migrationspolitik in den Bundestag eingebracht hat, sind nicht durchdacht und verstoßen gegen Europa-, internationales und Verfassungsrecht.

Dauerhafte Grenzkontrollen oder die grundsätzliche Zurückweisung Schutzsuchender an den deutschen Binnengrenzen, so wie Oppositionsführer Friedrich Merz vorschlägt, sind europarechtswidrig und können schlichtweg nicht umgesetzt werden.

Europäische Solidarität wird untergraben

Mit solch nationalen Alleingängen untergräbt Merz die europäische Solidarität – ausgerechnet jetzt, wo es auf Europas Einheit und Stärke ankommt, um international gegen imperialistische Bestrebungen bestehen zu können.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat Friedrich Merz monatelang immer und immer wieder Gespräche zu notwendigen Gesetzen in der Innenpolitik angeboten. CDU und CSU waren es, die sämtliche Gesprächsangebote ausgeschlagen und den Verhandlungstisch nach dem Anschlag in Solingen verlassen haben.

Die SPD-Bundestagsfraktion steht für eine Migrationspolitik, die sich von Menschlichkeit leiten lässt, aber auch für Ordnung sorgt, die Schutzbedürftigen Schutz gewährt, aber irreguläre Migration begrenzt. Sie steht für eine Politik, die auf der Grundlage des Grundgesetzes steht und europäisches Recht und Vereinbarungen achtet, die umsetzbar ist und reale Verbesserungen bringt.

Jetzt die Europäische Asylrechtsreform umsetzen

Irreguläre Migration muss weiter reduziert werden – dazu wurde bereits einiges in die Wege geleitet. Während die Union nur unausgereifte und taktische Anträge vorlegt, will die SPD-Fraktion noch harte Gesetzesarbeit machen: Zum Beispiel zu den von der Union im Bundesrat blockierten Sicherheitsgesetzen oder die nationale Umsetzung der Europäischen Asylrechtsreform (GEAS).

Die Union hätte zeigen können, wie ernst es ihr mit dem Reformwillen und einer europarechtskonformen Grenzregelung ist. Wir haben diese Gesetze in dieser Woche eigebracht und sie könnten noch vor der Bundestagswahl im Kreis der demokratischen Fraktionen verabschiedet werden. Doch die Union blockiert sie.

Irreguläre Migration wurde bereits reduziert

Zudem haben wir in dieser Wahlperiode mit unserer Politik bereits viel erreicht und die irreguläre Migration stark zurückgedrängt: Seit dem 16. September 2024 gibt es Kontrollen an allen deutschen Landgrenzen (zuvor: deutsche Binnengrenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz).

Zurückweisungen von Personen, die nicht zur Einreise berechtigt sind, finden bereits in großem Umfang statt. Durch die Grenzkontrollen, sind bisher etwa 1.800 Schleuser festgenommen und etwa 40.000 Personen an den Grenzen zurückgewiesen worden. Die Zahl der Asylgesuche ist über 100.000 und damit ein Drittel zurückgegangen im letzten Jahr, die Zahl der Abschiebungen hat sich um 22 Prozent erhöht durch  die Verabschiedung des Rückführungsverbesserungsgesetzes.

Warum wir die Pläne der Union ablehnen – und was wir vorschlagen:

Am Mittwoch hat die Union zwei Entschließungsanträge mit Aufforderungen an die Bundesregierung eingebracht. Darin enthalten sind unter anderem folgende Forderungen:

Vollständige Grenzkontrollen: Die Staatsgrenzen zu allen Nachbarländern sollen vollständig kontrolliert werden. Alle Personen ohne zulässige Einreisepapiere sollen zurückgewiesen werden; dies stellt ein faktisches Einreiseverbot für Menschen ohne Papiere dar.

  • Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen sind europarechtswidrig. Es gibt auf europäischer Ebene ein konkret festgelegtes Verfahren zur Bestimmung der Zuständigkeit für Asylsuchende und der Überstellung in zuständige Mitgliedstaaten.
  • Auch haben wir keine rechtliche Handhabe, solche Zurückweisungen ohne Einverständnis gegen den Willen der anderen EU-Mitgliedstaaten durchzusetzen.
  • Nationale Alleingänge und ein Bruch des europäischen Rechts bergen das Risiko, dass andere Mitgliedstaaten das geltende Recht ebenfalls nicht mehr anwenden und z. B. Schutzsuchende einfach unregistriert durchleiten. Wir erwarten von den anderen Mitgliedstaaten, dass sie sich an die Regeln halten und die Einigung zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem zügig umsetzen. Dann müssen auch wir mit gutem Beispiel vorangehen.

Aufgegriffene ausreisepflichtige Personen inhaftieren und sofort abschieben:

  • Mit gutem Grund ist in einem Rechtstaat Inhaftierung immer nur ultima ratio. Wir haben das Recht der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams durchweg verschärft, sodass für viele Fälle bereits geltendes Recht zur Anwendung kommen könnte. Hier sind auch die Länder in der Umsetzungspflicht.
  • Zudem scheitert die Rückführung oft an bekannten Hindernissen: Keine Papiere, keine Rücknahmebereitschaft der zuständigen Dublin- oder Herkunftsstaaten, unsichere Lage im Herkunftsland. Klar ist: Daran muss gearbeitet werden. Allerdings kann man ohne geklärte Rückführungsmöglichkeit oder zumindest eine zeitnahe Rückkehrperspektive Menschen nicht – womöglich über Jahre – einfach so präventiv wegsperren.

Am Freitag will die Union zudem das Zustrombegrenzungsgesetz einbringen. Auch hier werden wir nicht zustimmen.

Der Begriff „Begrenzung“ soll wieder in den Zweck des Aufenthaltsgesetzes übernommen werden.

  • Die Regelung ist reine Symbolpolitik ohne konkrete Auswirkungen auf das Migrationsgeschehen
  • Die Steuerung von Migration beinhaltet darüber hinaus bereits eine Begrenzung, wo notwendig. Zudem brauchen wir auch Migration von dringend benötigten Fachkräften. Da wäre eine allgemeine Begrenzung kontraproduktiv.

Beendigung Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte:

  • Familiennachzug ist nur noch möglich im Rahmen eines Ermessens aus humanitären Gründen, zudem gilt eine Kontingentierung von max. 1000 Personen pro Monat. Das Kontingent wurde oftmals nicht ausgeschöpft.
  • Die vollständige dauerhafte Abschaffung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte ist völkerrechtlich bedenklich. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kann der Familiennachzug für diese Personengruppe lediglich temporär, aber nicht dauerhaft ohne Einzelfallprüfung ausgeschlossen werden.
  • Auch Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht haben in verschiedener Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass eine dauerhafte Verweigerung des Familiennachzugs ohne Berücksichtigung von begründeten besonderen Härten nicht rechtskonform sei.

Unsere Vorschläge:

Es ist im vergangenen Jahr gelungen, zwischen den EU-Mitgliedstaaten eine Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu vereinbaren – ein historischer Schritt für mehr Ordnung und Steuerung in der europäischen Flüchtlingspolitik. Bis Sommer 2026 muss die Reform in allen Staaten umgesetzt sein. Mit dem Gesetzentwurf von SPD und Grünen wollen wir diese Reform nun  rasch in deutsches Recht umsetzen. Zudem wollen wir die polizeilichen Befugnisse stärken, unter anderem um besser gegen Extremismus vorgehen zu können.

GEAS rasch umsetzen

  • Alle Personen, die irregulär in die EU einreisen, sollen ein effizientes und verpflichtendes Screening innerhalb einer kurzen, wenige Tage dauernden Zeitspanne durchlaufen.
  • In vielen Fällen sollen bei Einreise über die EU-Außengrenzen die Asylverfahren bereits dort im Asylgrenzverfahren durchgeführt werden.
  • Vereinbart wurde zudem erstmals ein neuer Solidaritätsmechanismus. EU-Mitgliedstaaten, in denen viele Geflüchtete ankommen, sollen z. B. durch die Übernahme von Schutzsuchenden oder finanzielle Unterstützung entlastet werden. Die bisherigen Regeln werden reformiert, um die Verfahren zu beschleunigen und so irreguläre Sekundärmigration zu reduzieren – also das unkontrollierte Weiterziehen in andere EU-Mitgliedstaaten.
  • Die GEAS-Rechtsakte sehen Möglichkeiten zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit sowie zu Haft vor. Abschiebungen können unter bestimmten Bedingungen schneller durchgeführt werden.

Polizeiliche Befugnisse stärken

Die Befugnisse der Sicherheitsbehörden bei Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sollen gestärkt werden:

  • Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei (BPOL) benötigen Zugriff auf die erforderlichen Daten und müssen über die notwendigen Instrumente verfügen, diese Daten aufzubereiten und auszuwerten. Mit dem Gesetzentwurf werden daher neue Befugnisse geschaffen für den biometrischen Internetabgleich, die automatisierte Datenanalyse, BKA-Anfragen bei Banken sowie eine Kontrollbefugnis für die Bundespolizei für bereits durch uns eingerichtete Waffenverbotszonen.

 

Original Quelle SPD

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Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf

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