en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V.
Berlin (ots)
Die deutsche Mineralölwirtschaft kritisiert den Entwurf zur nationalen Umsetzung des von der EU beschlossenen Solidarbeitrags für den Rohöl- und Raffineriesektor. Dieser werde der besonderen Situation des Raffineriesektors nicht gerecht. Die geplante Gewinnabschöpfung gehe deutlich über die EU-Vorgaben hinaus und droht damit wichtige Klimaschutz-Investitionen zu gefährden.
„Unsere Branche kann nachvollziehen, dass in der aktuellen Situation befristete Maßnahmen ergriffen werden, um die Auswirkungen hoher Energiepreise abzufedern“, so Prof. Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie. „Der Entwurf der Bundesregierung geht in seiner Belastungswirkung jedoch deutlich zu weit. So soll die Abgabe hierzulande für zwei Jahre statt nur für ein Jahr erhoben werden. Das lehnen wir ab.“
Verluste der Vorjahre sollten berücksichtigt werden
Zudem warnt der Verband davor, den vorgesehenen Steuersatz von 33 Prozent nochmals zu verschärfen, wie das derzeit diskutiert werde: „Zusammen mit der geltenden Körperschafts- und Gewerbesteuer beträgt die Gesamtabschöpfung dann schon fast zwei Drittel der Gewinne der Jahre 2022 und 2023“, so Küchen. Denn der Entwurf der Bundesregierung definiert den steuerlichen Gewinn als Bemessungsgrundlage für die zusätzliche Steuer. Damit fehlt die Möglichkeit, Verluste der Vorjahre zu berücksichtigen.
„Viele Raffinerien haben jedoch im Referenzzeitraum von 2018 bis 2021 teilweise hohe Verluste gemacht, zuletzt vor allem wegen der Folgen der Corona-Pandemie. Das hat zur Folge, dass jeder Gewinn in diesem und im kommenden Jahr schon ab dem ersten Euro als sogenannter ‚Übergewinn‘ zählen könnte“, so Küchen weiter. „Wir plädieren darum insbesondere dafür, neben einer zeitlichen Begrenzung auf ein Jahr auch eine Berücksichtigung von Verlusten der Vorjahre zuzulassen.“
Finanzielles Engagement für klimafreundliche Zukunft anrechnen
Darüber hinaus stehen die Raffinerien vor erheblichen Investitionen in den Ausbau regenerativer Energien und die Herstellung grünen Wasserstoffs für eine klimafreundliche Zukunft. „Das findet im vorgelegten Gesetzentwurf leider überhaupt keine Berücksichtigung“, so Küchen. Eine übermäßige Belastung der betroffenen Unternehmen würde diese Investitionen gefährden und den hiesigen Wirtschaftsstandort nachhaltig schwächen. „Wir schlagen daher ergänzend vor, solche Investitionen in den Jahren 2023 und 2024 im Rahmen des vorgesehenen Gesetzes zur Anrechnung zu bringen.“
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