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Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine klare Entscheidung getroffen. Die Abwahl von AfD-Ausschussvorsitzenden war zulässig. Sie wurde notwendig, um die Würde des Hauses zu schützen, denn im Deutschen Bundestag ist kein Platz für rechtsradikale Hetze. Das Bundesverfassungsrecht stellte zudem klar: Es gibt kein Ernennungsrecht.
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Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf
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