Die Zuständigkeitsregelungen im Verbraucherschutz in der Ressortzuständigkeit des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) sowie in der Ernährungssicherstellung und -vorsorge wurden redaktionell zusammengefasst und neu geordnet. In seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag hat das Kabinett eine entsprechende Verordnung beschlossen.
Das Regelungskonzept der Staatskanzlei für Zuständigkeitsverordnungen sieht vor, dass Sammelverordnungen aufgelöst und die Zuständigkeitsregelungen sachgebietsorientiert aufgeteilt werden. Mit der „Verordnung zur Neuordnung von Zuständigkeitsregelungen auf den Gebieten des Verbraucherschutzes und der Ernährungssicherstellung und -vorsorge“ (ZustVO-Verbraucherschutz) wird dies nun für die Gebiete des Verbraucherschutzes sowie der Ernährungssicherstellung und -vorsorge umgesetzt.
Im Zuge der neuen Aufteilung werden auch neue Zuständigkeiten in die Verordnung aufgenommen. Beispielsweise soll dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) mit der Zulassung von Prüflaboratorien nach Tabakrecht ein weiterer Aufgabenbereich zugewiesen werden. Die Aufgabe ist durch den Bundesgesetzgeber neu in 2016 geschaffen worden – sie war bisher noch nicht formal geregelt.
Der bisherige Aufgabenzuschnitt der Landkreise und kreisfreien Städte für die Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich des Verbraucherschutzes hat sich bewährt. Er soll im Grundsatz unverändert übernommen werden.
In den Bereichen des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, des Weinrechts und des Tabakrechts soll die Zuständigkeit des LAVES für die Überwachung der Werbung, die nicht produktbegleitend ist wie beispielsweise Flyer oder ähnliches, auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen werden. Dort liegt bereits die Zuständigkeit für die produktbegleitende Werbung.
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