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Im März startet die Preisbremse, wirkt aber rückwirkend zum 1. Januar 2023. Wer Gas verbraucht, bekommt für 80 Prozent seines bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert. Beim Strom sind es 40 Cent und bei Fernwärme 9,5 Cent je Kilowattstunde. Wer mehr verbraucht, zahlt den höheren Marktpreis.
DAS ÄNDERT SICH 2023
2023 bringt viele Neuerungen mit sich. Das Bürgergeld kommt, die Energiepreisbremse sorgt für weitere Entlastung und Familien erhalten mehr Unterstützung. Das Wesentliche im Überblick:
FINANZIELLE ENTLASTUNGEN AB JANUAR
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Im März startet die Preisbremse, wirkt aber rückwirkend zum 1. Januar 2023. Wer Gas verbraucht, bekommt für 80 Prozent seines bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert. Beim Strom sind es 40 Cent und bei Fernwärme 9,5 Cent je Kilowattstunde. Wer mehr verbraucht, zahlt den höheren Marktpreis.
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Das Kindergeld steigt zum 1. Januar auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Auch der Kinderzuschlag steigt bei Familien mit niedrigem Einkommen auf 250 Euro monatlich.
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Das Wohngeld steigt im Schnitt um 190 auf 370 Euro im Monat. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Ab Januar können noch mehr Rentnerinnen und Rentner, Familien und Geringverdienenden Wohngeld erhalten: Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten kommen bis zu 1,4 Millionen weitere dazu. Prüfe also unbedingt Deinen Anspruch!
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Der steuerliche Entlastungsbetrag für alleinerziehende Elternteile wurde im Jahr 2020 bereits verdoppelt. Zum Neujahr 2023 steigt er erneut um 252 Euro und liegt nun bei 4.260 Euro.
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Wir verbessern und entfristen die Home-Office-Pauschale: Damit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 6 Euro möglich, maximal 1.260 Euro pro Jahr.
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Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss – steigt auf 10.908 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der bisher ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro griff, ist im neuen Jahr ab 62.810 Euro fällig. Der Kinderfreibetrag steigt auf 8.952 Euro.
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Der Arbeitnehmerpauschbetrag, besser bekannt als Werbungskostenpauschale, erhöht sich auf 1.230 Euro. Dein zu versteuerndes Einkommen reduziert sich automatisch ohne Belege um diesen Pauschalbetrag.
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Ab 2023 können Steuerzahler*innen ihre Rentenbeiträge voll absetzen – also zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Dadurch werden sie im Jahr 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro und 2024 noch mal um 1,8 Milliarden Euro entlastet. Wir entlasten alle, die Beiträge in die Rente zahlen oder auf andere Weise für das Alter vorsorgen. Das reduziert Dein zu versteuerndes Einkommen, sodass Du mehr Netto rausbekommst.
WEITERE NEUERUNGEN
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