Bessere Leistungen in der Pflege

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Auf die steigenden Kosten in der stationären und ambulanten Pflege reagiert die Ampel, indem die Pflegeversicherung finanziell stabilisiert wird und zugleich Leistungen angepasst werden. Pflegebedürftige Menschen werden entlastet und ihre Angehörigen und es werden die Voraussetzungen für mehr Pflegepersonal geschaffen. Dazu haben die  Koalitionsfraktionen in dieser Woche einen Gesetzesentwurf eingebracht.

Konkret ist vorgesehen, das Pflegegeld sowie die Pflegesachleistungen ab 2024 jeweils um fünf Prozent zu erhöhen. 2025 werden diese Leistungen dann erneut um fünf Prozent erhöht, ab 2028 steigen sie entsprechend der Inflation.

Wer Angehörige pflegt, kann das Pflegeunterstützungsgeld pro Jahr für bis zu zehn Arbeitstage in Anspruch nehmen. Der Anstieg der Eigenanteile von Pflegebedürftigen in Heimen wird gebremst, indem die Zuschläge von der Pflegekasse ab 2024 auf bis zu 75 Prozent angehoben werden.

Mehr Geld für technische und digitale Anschaffungen

In der stationären Pflege wird das sogenannte Personalbemessungsverfahren durch zusätzliche Ausbaustufen beschleunigt. Ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wird eingerichtet. Das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen in Höhe von insgesamt etwa 300 Millionen Euro wird um weitere Fördertatbestände ausgeweitet und bis zum Ende des Jahrzehnts verlängert.

Um die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren, steigt der Beitragssatz ab Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte an – also von derzeit 3,05 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2022 muss der Beitragssatz nach Kinderzahl differenziert werden. Dies wird nun umgesetzt.

Familien zahlen geringere Beitragssätze

Ab dem zweiten Kind sinkt der reguläre Beitragssatz je Kind um 0,25 Prozentpunkte, bis diese 25 Jahre alt sind. Ein Beispiel: Eine Familie mit drei minderjährigen Kindern zahlt dann nur noch 2,90 Prozent, also weniger als bisher. Wenn die Kinder aus dem Haus sind, zahlen die Eltern wieder dauerhaft 3,4 Prozent – und damit weniger als Kinderlose, für die der Zuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten gilt.

Im parlamentarischen Verfahren setzt die SPD-Fraktion sich für Verbesserungen in der häuslichen Versorgung ein, da die Steigerung der Pflegekosten in den letzten Jahren diesen Bereich härter getroffen hat. Anders als in der stationären Pflege gibt es hier keine Eigenanteilsbegrenzung. Derzeit werden 85 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Sie und ihre Angehörigen benötigen mehr Unterstützung, damit diese wichtige Säule in der Versorgung nicht wegbricht.

Dagmar Schmidt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Jeder Mensch hat ein Recht darauf, in Würde und selbstbestimmt zu altern. Dabei ist Pflegebedürftigkeit nicht auf die Pflege im Alter begrenzt. Auch junge Menschen mit einer oder mehrfacher Behinderung benötigen häufig Unterstützung. Da die Mehrheit aller pflegebedürftigen Menschen in ihrem häuslichen Umfeld in gewohnter Umgebung durch Angehörige, Nachbarn oder Freundinnen und Freunde gepflegt werden, ist es umso wichtiger, dass die Solidargemeinschaft alle pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörige nicht allein lässt. Wir wollen ihre Situation langfristig verbessern. Gute Pflege hat ihren Preis. Deshalb werden wir in den anstehenden Gesprächen mit unseren Koalitionspartnern Möglichkeiten ausloten, die Menschen in der häuslichen und ambulanten Pflege noch stärker zu unterstützen.“

Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin:

„Mit dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz werden wir die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und den Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes, Familien mit mehreren Kindern im Beitragsrecht besser zu berücksichtigen, bürokratiearm umsetzen. Gleichzeitig werden die Leistungsbeträge zur Entlastung der Pflegebedürftigen erhöht. Im parlamentarischen Verfahren werden wir als SPD-Bundestagsfraktion uns nachdrücklich dafür einsetzen, weitere Verbesserungen für diejenigen zu erreichen, die zuhause gepflegt und versorgt werden. Besonders pflegende Angehörige brauchen dringend mehr Entlastung und mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung.“

Original Quelle SPD

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf

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